Ich habe alles gelesen! Ich zitiere:
"Nun hat er von der Rentenversicherung einen Bescheid bekommen, das noch einige Angaben wegen der Zusatzrente fehlen und die Rente daher wegen Prüfung erst Ende Mai (nachgezahlt) wird/werden kann !!"
Dass das der RT-Bescheid ist konnte ich nicht ahnen.
Aber wenn er den Bescheid erhalten hat verstehe ich das so, dass Ende Mai die erste laufende Zahlung erfolgt. Für April besteht eine Nachzahlung, die wird zunächst einbehalten um evtl. Erstattungen von der KK zu befriedigen. Dass Ihr Vater bis zum Ende Mai kein Geld hat, hat mit der neuen Regelung der nachschüssigen Auszahlung zu tun.
Bei der Rentenantragstellung im Dezember hätte man ihn über diese Konstellation aufklären müssen.