Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenIhre Mutter hat Ihr Arbeitsverhältnis beendet und bezieht eine eigene Altersrente (in Höhe von 796 Euro). Diese Altersrente wird bei der Witwenrente als Einkommen angerechnet. Eine Anrechnung erfolgt jedoch nur, wenn ein bestimmter Freibetrag –zur Zeit monatlich 718,08 Euro- überschritten wird. Da von der eigenen Rente (796 Euro) noch ein sogen. Pauschalabzug für die Ermittlung des Einkommens erfolgt, ist es unwahrscheinlich, dass die Witwenrente gekürzt wird. Die Witwenrente wird sich deshalb erhöhen. Bitte warten Sie den Bescheid über die Neuberechnung der Witwenrente durch den Versicherungsträger ab.
Man könnte ja noch ausführlich alle Möglichkeiten durchspielen (Freibetrag West/Ost, Brutto/Nettorente , Pauschalabzug usw.). Dazu ist der Sachverhalt zu dürftig. Warten Sie doch bitte den Bescheid über die Neuberechnung ab. Vielleicht habe ich doch Recht. Ansonsten nehme ich gerne meine Aussage zurück.
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