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Experten-Antwort

Rente + Witwemrente

von Rosemarie04.02.2011 | 20:09
2489 Ansichten
4 Antworten

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Hallo meine Mutter bekommt jetzt 796 € Rente.In der Zeit wo sie noch gearbeitet hatte bekam sie 300 € Witwenrente ,wird diese jetzt erhöht .

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 07.02.2011 | 13:14

Ihre Mutter hat Ihr Arbeitsverhältnis beendet und bezieht eine eigene Altersrente (in Höhe von 796 Euro). Diese Altersrente wird bei der Witwenrente als Einkommen angerechnet. Eine Anrechnung erfolgt jedoch nur, wenn ein bestimmter Freibetrag –zur Zeit monatlich 718,08 Euro- überschritten wird. Da von der eigenen Rente (796 Euro) noch ein sogen. Pauschalabzug für die Ermittlung des Einkommens erfolgt, ist es unwahrscheinlich, dass die Witwenrente gekürzt wird. Die Witwenrente wird sich deshalb erhöhen. Bitte warten Sie den Bescheid über die Neuberechnung der Witwenrente durch den Versicherungsträger ab.

Experten-Antwortam 08.02.2011 | 09:07

Man könnte ja noch ausführlich alle Möglichkeiten durchspielen (Freibetrag West/Ost, Brutto/Nettorente , Pauschalabzug usw.). Dazu ist der Sachverhalt zu dürftig. Warten Sie doch bitte den Bescheid über die Neuberechnung ab. Vielleicht habe ich doch Recht. Ansonsten nehme ich gerne meine Aussage zurück.

2 Antworten

-_-am 04.02.2011 | 20:47
:P Aus Ihren mageren Angaben lässt sich das leider nicht feststellen. Die Freibeträge finden Sie unter Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Ab 11.08.2010 ist bei Bezug von Versichertenrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung bei einem Leistungsbeginn vor 2011 ein Pauschalabzug von 13 % zu berücksichtigen, bei einem Leistungsbeginn nach 2010 ein Pauschalabzug von 14 % (z. B. wegen der steigenden steuerlichen Belastung oder möglichen Zusatzbeiträgen zur KV). Die Berücksichtigung individueller Beitragsanteile und Zusatzbeiträge ist damit entfallen! Lesen Sie dazu nach unter http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=…
-_-am 07.02.2011 | 21:36
:P Es ist nicht angegeben ist, ob es sich bei den 796 EUR um den Netto- oder den Bruttobetrag der Rente handelt. Handelt es sich um den Nettobetrag, muss zunächst der Bruttobetrag ermittelt werden. Erst davon geht der Pauschalabzug ab (13% bzw. 14%) und es kommt zur Einkommensanrechnung. Wenn es sich um eine Rente im Beitrittsgebiet handelt, gilt der Freibetrag von nur 637,03 EUR und es kommt auf jeden Fall zur Einkommensanrechnung. Da das bisher maßgebliche Bruttoarbeitsentgelt nicht angegeben ist, das vermutlich den wesentlich höheren Pauschalabzug von 40% hatte, müsste das bisherige monatliche Bruttoentgelt in den neuen Bundesländern bei mehr als 1.196,80 EUR gelegen haben, um bisher zur Anrechnung gelangt zu sein. Da die maßgeblichen Faktoren nicht angegeben sind, lässt sich eine verbindliche Aussage zur gestellten Frage, ob die Witwenrente jetzt erhöht wird, m. E. nicht treffen.
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