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Rente zurückkaufen

von user195407.11.2009 | 12:25
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Wollte mal auf eine Sache hinweisen, die mir so noch nicht bekannt war: Rente zurückkaufen Früher in den Ruhestand und trotzdem die volle Rente kassieren – auch das geht, ist aber nicht ganz billig: Man kann die Rentenabschläge mit einem Einmalbetrag "zurückkaufen". Das ist ab dem 54. Lebensjahr möglich und auch dann noch, wenn die Rentenauszahlung bereits begonnen hat. Bis zum Eintritt in das offizielle Rentenalter muss man sich die Sache allerdings überlegt haben. Auf jeden Fall sollte man prüfen, ob die Voraussetzungen für Frührente überhaupt erfüllt werden. Ist der Abschlagsausgleich einmal gezahlt, wird er nämlich nicht mehr zurückerstattet..... Der ganze Artikel ist hier zu finden: http://www.n-tv.de/ratgeber/versichernvorsorgen/Frueher-den-Absp… Vielleicht ist diese Info dem einen oder anderen noch nicht bekannt und ganz nützlich. Schönes Wochenende an alle.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo user1954,

in solchen Fällen sollten immer individuelle Beratungen z.B. in den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung durchgeführt werden, damit der Versicherte ausgerechnet bekommt, wie sich die Einzahlung auswirkt und wann sich die Einzahlung rentiert.

1 Antworten

Gagaam 07.11.2009 | 15:45
Wer den Rentenabschlag durch eine horrende Einmalzahlung ausgleicht ist,man muss es so sagen,blöd.Es rentiert sich in keinem Fall.Man erhöht seine Bruttorente,zahlt mehr Sozialversicherungsbeiträge und ggfs.wird man sogar steuerpflichtig. Es macht also keinen Sinn von dieser Regelung gebrauch zu machen.Einfacher wäre es das Geld einfach aus dem Fenster zu werfen.Dann sieht man wenigstens wie die Scheine langsam zu Boden gleiten.
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