Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Rente zwischen Schule und Studium

von Sigi16.06.2009 | 12:44
2115 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Wie sieht es rententechnisch aus, wenn nächste Woche die Schule beendet ist (Zeugnisvergabe) und ein Studium erst im September oder Oktober beginnt. Muss man sich da arbeitslos melden oder wie wird diese Lücke bei der Rentenberechnung geschlossen? Gruß Sigi

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Sigi,

war zum Zeitpunkt der Beendigung der Schule das 17. Lebensjahr bereits vollendet, wird die Zwischenzeit bis zum Beginn des Studiums als Anrechnungszeit berücksichtigt, wenn die Lücke 4 Kalendermonate nicht überschreitet. In diesem Fall ist eine Entrichtung freiwilliger Beiträge nicht zu empfehlen.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Wird der Zeitraum von 4 Kalendermonaten überschritten, ist die gesamte Lücke keine sog. Anrechnungszeit, weil in diesem Fall zugemutet werden kann, eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufzunehmen. Bei voraussichtlichem späteren Beginn des Studiums würde ich Ihrer Tochter raten, sich an die Agentur für Arbeit zu wenden.

2 Antworten

Sigiam 16.06.2009 | 19:07
Danke für die Antwort. Das 17. Lebensjahr war vollendet und was passiert wenn der Zeitraum bis zum Studium länger dauert. Noch hat meine Tochter keinen positiven Bescheid. Ist die Arbeitsagentur Ansprechpartner oder die Rentenversicherer (BFA) Gruß Sigi
Sigiam 17.06.2009 | 12:28
Vielen Dank für die hilfreiche Antwort. Sigi
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026