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Experten-Antwort

Renteabschläge durch Beitragszuzahlung ausgleichen

von rundysch21.07.2010 | 18:26
2321 Ansichten
7 Antworten
Hallo, Mein Mann wird sehr wahrscheinlich am 1.1.2016 vorzeitig in Rente gehen und wird einen Abschlag von 5,7 % haben. Er wird einen Altersrente für Schwerbehinderte (50%) bekommen. Er ist am 13.12.1953 geboren. Ich habe mit den Rentenhöhenrechner ausgerechnen lassen wie hoch seine Rente etwa sein wird und da wird erwähnt "Zu erwartende Abschläge können durch Beitragszuzahlung ausgeglichen werden". Wenn er das ab sofort zu zahlen möchte, wie hoch ist dann diese Zuzahlung monatlich. mfg

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 22.07.2010 | 07:13

Ist Ihr Mann ein sog. Durchschnittsverdiener, ergeben sich bei Ihrer Darstellung, ein Beitragsaufwand, bei 5,7% Kürzung und das 62. Lebensjahr als Renteneintritt , von 17.322,85 EUR!

Experten-Antwortam 22.07.2010 | 11:27

Teilbeträge sind möglich. Für Ausgleichsbeiträge nach § 187a SGB 6 gelten die gleichen Zahlungsmodalitäten wie bei freiwilligen Rentenversicherungsbeiträgen.

5 Antworten

tippam 21.07.2010 | 19:08
Eine Antwort auf diese Frage wird Ihnen im forum niemand geben können. Einfach bei der deutschen Rentenversicherung anrufen, und eine Ausrechnung beantragen. Schon haben sie die genaue Antwort. Oder einfach einen Termin in einer Beratungsstelle, dann erhalten sie auch umgehend die Antwort. Ohne die Kenntnis des individuellen Versicherungsverlauf ihres Mannes ist eine Antwort unmöglich.
Arnoldam 22.07.2010 | 08:49
Das wird sich sicher nicht lohnen und darum ist davon abzuraten. Lassen Sie es sich ruhig aber mal ausrechnen.
Batrixam 22.07.2010 | 10:09
zumal diese Ausgleichszahlung in einer Summe zu leisten ist und nicht, wie von Ihnen gewünscht monatlich
Batrixam 23.07.2010 | 07:16
... hab ich wieder was dazu gelernt :-)
Schwarzwälderam 22.07.2010 | 11:15
Batrix schrieb

... hab ich wieder was dazu gelernt :-)

Wo steht das??? Man kann sehr wohl auch nur einen Teil ausgleichen. Und das kann man auch mehrmals tun. Sicherlich natürlich nicht in monatlichen Raten, aber es muß nicht in einer Summe sein.
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