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Experten-Antwort

Renteabschläge durch Beitragszuzahlung ausgleichen

von rundysch21.07.2010 | 18:26
2325 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, Mein Mann wird sehr wahrscheinlich am 1.1.2016 vorzeitig in Rente gehen und wird einen Abschlag von 5,7 % haben. Er wird einen Altersrente für Schwerbehinderte (50%) bekommen. Er ist am 13.12.1953 geboren. Ich habe mit den Rentenhöhenrechner ausgerechnen lassen wie hoch seine Rente etwa sein wird und da wird erwähnt "Zu erwartende Abschläge können durch Beitragszuzahlung ausgeglichen werden". Wenn er das ab sofort zu zahlen möchte, wie hoch ist dann diese Zuzahlung monatlich. mfg

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ist Ihr Mann ein sog. Durchschnittsverdiener, ergeben sich bei Ihrer Darstellung, ein Beitragsaufwand, bei 5,7% Kürzung und das 62. Lebensjahr als Renteneintritt , von 17.322,85 EUR!

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Teilbeträge sind möglich. Für Ausgleichsbeiträge nach § 187a SGB 6 gelten die gleichen Zahlungsmodalitäten wie bei freiwilligen Rentenversicherungsbeiträgen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

tippam 21.07.2010 | 19:08
Eine Antwort auf diese Frage wird Ihnen im forum niemand geben können. Einfach bei der deutschen Rentenversicherung anrufen, und eine Ausrechnung beantragen. Schon haben sie die genaue Antwort. Oder einfach einen Termin in einer Beratungsstelle, dann erhalten sie auch umgehend die Antwort. Ohne die Kenntnis des individuellen Versicherungsverlauf ihres Mannes ist eine Antwort unmöglich.
Arnoldam 22.07.2010 | 08:49
Das wird sich sicher nicht lohnen und darum ist davon abzuraten. Lassen Sie es sich ruhig aber mal ausrechnen.
Batrixam 22.07.2010 | 10:09
zumal diese Ausgleichszahlung in einer Summe zu leisten ist und nicht, wie von Ihnen gewünscht monatlich
Batrixam 23.07.2010 | 07:16
... hab ich wieder was dazu gelernt :-)
Schwarzwälderam 22.07.2010 | 11:15
Wo steht das??? Man kann sehr wohl auch nur einen Teil ausgleichen. Und das kann man auch mehrmals tun. Sicherlich natürlich nicht in monatlichen Raten, aber es muß nicht in einer Summe sein.
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