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Experten-Antwort

Rentebeitrag vom Ausland

von Renato Reckmann24.06.2014 | 10:33
884 Ansichten
4 Antworten

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Ich wuerde mich gerne Erkundigen welche Moeglichkeiten bestehen fuer ein Deustcher der immer im Ausland gewohnt hat (der Zeit Berufstaetig in der Schweiz) ab jetzt fuer die Rente in Deustchland beizutragen. Ich bin knapp ueber 50 Jahre alt und habe nie in Deutschland fuer die Rente eingezahlt. Wie sollte man am besten vorgehen? MFG

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 24.06.2014 | 14:56

Da Ihre Frage von „Hörnchen“ bereits beantwortet wurde schließen wir uns diesen Ausführungen an, indem wir zustimmen.

3 Antworten

Hörnchenam 24.06.2014 | 11:05
Deutschen Staatsangehörigen können auch bei Wohnsitz im Ausland freiwillige Beiträge zur Deutschen Rentenversicherung entrichten. Den dazugehörigen Antrag können Sie im Internet auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung downloaden. Sie können alles zwischen dem Mindestbeitrag und dem Höchstbeitrag zahlen. Der Mindestbeitrag liegt derzeit bei monatlich 85,05 EUR. Wenn Sie ein Jahr lang diesen Mindestbeitrag zahlen, dann haben Sie eine Rentenanwartschaft in Höhe von 4,43 EUR erwirtschaftet. Nur damit sie mal ungefähr ausrechnen können, wie hoch dann ihr Rentenanspruch wäre, wenn Sie die nächsten Jahre den freiwilligen Mindestbeitrag einzahlen würden. Der Höchstbeitrag liegt bei monatlich 1124,55 EUR. Wenn Sie allerdings in der Schweiz arbeiten, dann zahlen Sie doch auch dort in die Rentenversicherung ein, haben also dann auch später mal aus der Schweiz eine Rente. Ggf haben Sie, wenn sie auch in anderen Ländern (mit einem bestehenden Rentenversicherungssystem) gearbeitet haben und Beiträge dort eingezahlt haben einen Rentenanspruch. Ich würde mich an Ihrer Stelle auf jeden Fall mal mit dem schweizerischen Rentenversicherungsträger und ggf auch mit allen allen Rentenversicherungsträgern aus den anderen Ländern in Verbindung setzen und fragen, wie hoch die Rentenansprüche sind, die sie dort erworben haben.
Renato Reckmannam 24.06.2014 | 11:18
Danke sehr fuer diese schnelle und wertvolle Auskunft. Es hat sehr geholfen. MFG
Hörnchenam 24.06.2014 | 12:42
Deutschen Staatsangehörigen können auch bei Wohnsitz im Ausland freiwillige Beiträge zur Deutschen Rentenversicherung entrichten. Den dazugehörigen Antrag können Sie im Internet auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung downloaden. Sie können alles zwischen dem Mindestbeitrag und dem Höchstbeitrag zahlen. Der Mindestbeitrag liegt derzeit bei monatlich 85,05 EUR. Wenn Sie ein Jahr lang diesen Mindestbeitrag zahlen, dann haben Sie eine Rentenanwartschaft in Höhe von 4,43 EUR erwirtschaftet. Nur damit sie mal ungefähr ausrechnen können, wie hoch dann ihr Rentenanspruch wäre, wenn Sie die nächsten Jahre den freiwilligen Mindestbeitrag einzahlen würden. Der Höchstbeitrag liegt bei monatlich 1124,55 EUR. Wenn Sie allerdings in der Schweiz arbeiten, dann zahlen Sie doch auch dort in die Rentenversicherung ein, haben also dann auch später mal aus der Schweiz eine Rente. Ggf haben Sie, wenn sie auch in anderen Ländern (mit einem bestehenden Rentenversicherungssystem) gearbeitet haben und Beiträge dort eingezahlt haben einen Rentenanspruch. Ich würde mich an Ihrer Stelle auf jeden Fall mal mit dem schweizerischen Rentenversicherungsträger und ggf auch mit allen allen Rentenversicherungsträgern aus den anderen Ländern in Verbindung setzen und fragen, wie hoch die Rentenansprüche sind, die sie dort erworben haben.
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