Hallo Hugo,
Schade hat Ihnen ja bereits überschlagsmäßig vorgerechnet - den letzten Rechenschritt, ob 12x die gekürzte Rente oder 9x die ungekürzte Rente für Sie günstiger ist, können Sie anhand der zu erwartenden Rente selbst berechnen.
Nur ein kleiner Hinweis am Rande: Sollten Sie sich für einen Rentenbeginn zum 01.01.2022 entscheiden, haben Sie nicht mehr allzu lange Zeit für die Antragstellung (Frist geht bis 31.03.2022).
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung