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Experten-Antwort

Rentehöhe nach Arbeitslosengeld 1

von Christa02.06.2019 | 10:31
110 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Expertenteam, Ich am24.12.1956 geboren und habe keine Behinderung. Mein Mann hat Pflegegrad 3 und ich Pflege ihn allein. Zur Zeit bin ich krank geschrieben und kann wahrscheinlich auch nicht mehr als Altenpfleger arbeiten (14 Jahre).Ich weiß das ich am 01.01.2020 mit 10,2 % Abzug in Rente gehen kann. Sollte ich selbst kündigen müssen und arbeitslos werden verringern sich die Prozente der Anzüge wenn ich über den 01.01.2020 hinaus arbeitslos bin? Vielen Dank für Ihre Bemühungen LG Christa

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Christa,

prinzipiell können Sie Ihren Rentenbeginn auch in die Zukunft verschieben. Eine Überbrückung mit Arbeitslosengeld I wäre grundsätzlich möglich. Der Abschlag verringert sich pro Monat um 0,3 %.

Ob ein Anspruch auf eine entsprechende Sozialleistung besteht, kann jedoch nur mit dem zuständigen Träger (Agentur für Arbeit) besprochen werden.

Eine vorgezogene Altersrente kann im Übrigen nur in Anspruch genommen, wenn die 35-jährige Wartezeit erfüllt ist.

Insofern Sie selbst kündigen, ist an dieser Stelle zudem auf eine Sperrfrist von 3 Monaten hinzuweisen.

Eine persönliche und vollumfängliche Beratung, in einer unserer Auskunfts- und Beratungsstellen, wäre an dieser Stelle ratsam.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Klugpuperam 02.06.2019 | 21:09
Hallo Christa, wenn Sie später in Rente gehen, dann hat diese auch weniger Abschläge. Aber über Ihre Frage hinaus ergeben sich vielleicht auch andere Möglichkeiten. Sie sollten sich umgehend vernünftig beraten lassen, bevor Sie unter Umständen eine ungünstige Entscheidung fällen.
senf-dazuam 03.06.2019 | 09:22
An dieser Stelle spielen also auch arbeitsrechtliche Themen eine Rolle. Lassen Sie sich bitte auch in diese Richtung beraten, z.B. beim Betriebsrat, ihrer Gewerkschaft oder einem Fachanwalt für Arbeitsrecht. Ob Sie die vorgezogene Rente auch zum gewünschten Zeitpunkt erhalten können, erfahren Sie möglicherweise aus Ihrer letzten Rentenauskunft oder eben beim Beratungsgespräch bei der DRV.
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