Wenn alle übrigen Voraussetzungen vorliegen, kann die Rente beginnen, wie Sie es dargestellt haben.
Wenn beim Jahrgang 1953 noch eventuell Altersteilzeitarbeit vor dem 01.01.2007 vereinbart wurde, kann sie sogar mit vollendetem 63. Lebensjahr abschlagsfrei beginnen (Vertrauensschutz).