Grundsätzlich ergibt sich der Abschlag aus der Anzahl der Kalendermonate, die sie Ihre Rente vorzeitig (also vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze) beanspruchen, multipliziert mit 0,3%.
Ein Abschlag von 9,7% ist somit nicht möglich. Möglich wären 9,6% oder 9,9%.
Der Abschlag bezieht sich auf die bis zum Zeitpunkt des Rentenbeginns "erarbeitete" Rentenanwartschaft. In Ihrer Renteninfo ist das der mittlere Betrag im Kasten auf der ersten Seite, der sich - je nach dem wie viele Beiträge sie bis zum Rentenbeginn noch einzahlen werden - noch etwas erhöhen kann.
Vereinbaren Sie am besten einen Termin bei einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung, wenn Sie vorab eine Schätzung über die Höhe Ihrer zukünftigen Rente haben möchten.