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Experten-Antwort

Renten an Hinterbliebene von der Berufsunfähikeitsversicherung

von Ibrahim10.07.2020 | 10:33
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Sehr geehrte ExpertenInnen, mein Vater ist vor 40 Tagen verstorben. Er hat neben seiner normalen Rente auch eine Berufsunfähigkeitsrente und eine kleine betriebliche Altervorsorgerente bezogen. Hinterbliebene ist meine Mutter, die 74 Jahe alt ist und ebenfalls eine kleine Rente von ca. 300 EUR erhält. Bei der Berufsunfähigkeitsrente soll es nur eine Witvenrente geben, wenn die Minderung der Berufsunfähigkeit (MdE) größer als 80 % wäre oder der verstorbene aufgrund der Berufsunfähigkeit gestorben wäre. In unserem Falls trifft beides nicht zu. MdE war 20% und die Todesursache Herzinfarkt. Diese einschränkungen konnte ich nirgendswo nachlesen. Deshalb hier diese Frage: Ist dieses so? Wie steht es mit der betriebliche Altervorsorgerente? Gibt es hier eine hiterblienen Regelung? Danke für Ihre Antworten im voraus. Mit freundlichen Grüßen Ibrahim

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ibrahim,

bei der von Ihnen beschriebenen Berufsunfähigkeitsrente handelt es sich vermutlich um ein sog BG-Rente (Unfallrente der Berufsgenossenschaft). Das SGB VII (Recht der Unfallversicherung) kennt grds. Hinterbliebenenleistungen (dortige §§ 63ff. SGB VII), allerdings wird diese nur zugestanden, wenn der Tod infolge eines Versicherungsfalles eingetreten ist (so zB § 63/1 letzter Satz SGB VII). Genauere Informationen zu Leistungsansprüchen erhalten Sie bei der Stelle, die zu Lebzeiten ein Rente an den Vater gezahlt hat. Lassen Sie sich ggf. schriftlich bestätigen, dass keine Hinterbliebenenansprüche bestehen.

Sollte es sich jedoch um eine Rente einer privaten Versicherung (private BU-Rente) handeln, die der Vater bekommen hat, so sind die individuellen Vertragsbestimmungen maßgebend. Hier sollten sie das entsprechende private Versicherungsunternehmen kontaktieren.

Bzgl. der von Vater bezogenen Betriebsrente sind verschiedene Konstellationen denkbar. Eine Betriebsrente hat nicht zwingend auch einen Hinterbliebenenschutz integriert (in vielen Fällen ist dies jedoch der Fall). Hier müssen sie sich bitte an die entsprechende Betriebsrentenstelle wenden

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