Hallo,
den Ausführungen von „7“ wird voll zugestimmt. Die Rentenversicherung behält keine Steuern von der Rente ein und auch bei der Betragserhebung war immer der Wert vor der Besteuerung maßgebend. Somit wird sich an der Berechnung der Rente nichts verändern. Sie brauchen daher bei der Rentenversicherung nichts zu unternehmen.
Die Ehe wurde 1999 in Berlin vollzogen und ist rechtskräftig und auch vom Ministerium des Inneren bestätigt. Da wir nie getrennt waren (nur räumlich) oder sind kann ich die Lohnsteuerklasse I nicht nachvollziehen und forderte bisher vergebens nach einer Einzelfallprüfung. Meine Hoffnung war, dass jemand die gleiche Erfahrung hat machen müssen und evtl. sogar Tipps geben kann.
Vielen Dank
Hans-Dieter Holzberg
www.thai-deutsch.jimdo.com
Die Ehe wurde 1999 in Berlin vollzogen und ist rechtskräftig und auch vom Ministerium des Inneren bestätigt. Da wir nie getrennt waren (nur räumlich) oder sind kann ich die Lohnsteuerklasse I nicht nachvollziehen und forderte bisher vergebens nach einer Einzelfallprüfung. Meine Hoffnung war, dass jemand die gleiche Erfahrung hat machen müssen und evtl. sogar Tipps geben kann.
Vielen Dank
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