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Experten-Antwort

Renten-Auswirkung auf falsche Besteuerung

von Hans-Dieter Holzberg09.09.2015 | 11:37
1624 Ansichten
11 Antworten
Da ich seit 1999 verheiratet bin, aber von 2009-2014 quasi als "Single" mit Lohnsteuerklasse 1 eingestuft wurde, möchte ich - auch wegen der dann falschen Rentenberechnung - klagen. An welche offizielle Stelle müsste ich mich wenden? Einzelheiten gerne unter www.thai-deutsch.jimdo.com

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 09.09.2015 | 13:39

Hallo,

den Ausführungen von „7“ wird voll zugestimmt. Die Rentenversicherung behält keine Steuern von der Rente ein und auch bei der Betragserhebung war immer der Wert vor der Besteuerung maßgebend. Somit wird sich an der Berechnung der Rente nichts verändern. Sie brauchen daher bei der Rentenversicherung nichts zu unternehmen.

10 Antworten

Santanderam 09.09.2015 | 11:42
Für die Änderung der Lohnsteuerklasse wegen Heirat sind sie selbst verantwortlich und zuständig. Da werden sie keinen anderen Schuldigen finden.
Konrad Schießlam 11.09.2015 | 10:26
GMC hat schon Richtiges gesagt. Ohne abgegebenen Steuererklärungen können Sie dies ja nachholen, zumindest für vergangene vier Jahre . Reichen Sie einfach rückwirkend ab 1999 die Erklärungen nachtraeglich noch ein. M fG.
Hans-Dieter Holzbergam 11.09.2015 | 11:29
Danke für die Antworten. Meinen "Denkfehler" bezüglich der Rente sehe ich jetzt ein. Aber... wenn es Richtig ist, dass die Lohnsteuerklasse 1 nur UNVERHEIRATETEN Personen vorbehalten ist, dann bin ich doch damals "falsch" eingestuft worden und dagegen möchte ich mich wehren. Die besondere Problematik einer thai-deutschen Ehe wurde mir von den deutschen Behörden und Ministerien leider immer wieder vorgeführt und alle Anträge und Klagen blieben bisher erfolglos. Ich hoffte darauf, das hier jemand ähnliche Erfahrungen einbringen könnte, denn Verpflichtungen gegenüber Ehefrau und Tochter gelten doch weltweit - Verheiratet bleibt verheiratet dürfte nicht nach Ländern differenziert werden. Mit freundlichen Grüßen D. Holzberg
Santanderam 11.09.2015 | 11:51
Die Steuerklasse 1 kann durchaus auch bei Verheirateten Beschäftigen angewendet werden ( z.B. wenn die Ehepartner getrennt leben ). Aber dies sollte kein Thema für dieses Forum sein.
Herz1952am 11.09.2015 | 12:26
Hallo Hans-Dieter Holzberg, fragen Sie doch mal bei Ihrem Finanzamt nach, ob nicht auch bei getrennt lebenden Ehepaaren eine gemeinsame Veranlagung möglich ist. Ich habe so was gelesen, was mich sehr verwundert hat. Aber es galt nur für ein deutsch-deutsches Ehepaar und der Partner durfte die gemeinsame Veranlagung nicht ablehnen. Vielleicht hilft Ihnen dies ein kleines Schrittchen weiter. Aber wenn es für ein deutsch-thailändisches Paar schon von höheren Gerichten gegenteilig beschlossen wurde, dann .......?
Santanderam 11.09.2015 | 13:33
Taucht noch die Frage auf ob die Ehe in Deutschland rechtskräftig UND registriert ist.
Hans-Dieter Holzbergam 22.09.2015 | 08:33
Die Ehe wurde 1999 in Berlin vollzogen und ist rechtskräftig und auch vom Ministerium des Inneren bestätigt. Da wir nie getrennt waren (nur räumlich) oder sind kann ich die Lohnsteuerklasse I nicht nachvollziehen und forderte bisher vergebens nach einer Einzelfallprüfung. Meine Hoffnung war, dass jemand die gleiche Erfahrung hat machen müssen und evtl. sogar Tipps geben kann. Vielen Dank Hans-Dieter Holzberg www.thai-deutsch.jimdo.com
Santanderam 22.09.2015 | 09:05
Steuerklasse 1 gilt auch für DAUERND getrennt lebende Ehepartner.
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