Hallo Zvonko,
Angehörige eines EU-Staates werden deutschen Staatsbürgern gleichgestellt. D.h. es besteht auch bei einem Auslandswohnsitz das Recht der Zahlung freiwilliger Beiträge zur deutschen Rentenversicherung, was eine Beitragserstattung ausschließt.
Nach Erreichen der Altersgrenze wird die Altersrente, sofern die Wartezeit von mindestens 5 Beitragsjahren erfüllt ist, auch ins Ausland gezahlt.