Hallo Frank Kurz,
als Rentenversicherungsträger dürfen wir keine Fragen zu steuerrechtlichen Themen beantworten.
Bitte wenden Sie sich an ein Büro für Steuerberatung, den Lohnsteuerhilfeverein oder die Finanzverwaltung.
Für Rentenbezieher mit Wohnsitz im Ausland ist das Finanzamt Neubrandenburg zuständig, soweit nur Einkünfte aus einem deutschen Alterssicherungssystem zu versteuern sind. Es kann aber auch ein anderes deutsches Finanzamt zuständig sein, wenn daneben weitere nach deutschem Recht zu versteuernde Einkünfte erzielt werden, beispielsweise in Deutschland erzielte Einkünfte aus Vermietung und
Verpachtung.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung