Auch wenn Sie aus Deutschland und der Schweiz eine Rente beziehen werden, müssen Sie nicht bei allen beteiligten Versicherungsträgern einen Rentenantrag stellen. Ein Antrag
gilt gleichzeitig für alle Träger. Wenn Sie in der Schweiz wohnen, sollten Sie sich bitte an Ihre zuständige schweizerische Ausgleichskasse wenden.
Selbstverständlich dürfen Sie sich auch an die zuständigen
deutschen Versicherungsträger wenden. Für Ihre
Fragen und Anträge im Verhältnis zur Schweiz sind abhängig vom letzten Beitrag in Deutschland folgende Versicherungsträger zuständig:
> Deutsche Rentenversicherung Bund
> Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg
Wenn Sie Ihren letzten Beitrag zur BfA gezahlt haben, wäre die DRV Bund für Sie zuständig.
Die Kontaktdaten finden Sie auf der Homepage der Rentenversicherungsträger.