Hallo,
herzlichen Dank nochmals für die ausführliche Erläuterung.
Tatsächlich werde ich im Jahr 2021 nochmals eine Berechnung meiner Altersgeldansprüche durchführen lassen. In diesem Zusammenhang wird mir dann auch mitgeteilt wie hoch die jeweiligen Abgaben an die GRV sein würden. Auf die Berechnung der GRV Abgaben hatte ich bei der ersten Auskunft verzichtet, weil ich davon ausging dass das Altersgeld in meinem Fall in jedem Fall über einer GRV liegen würde. Nicht berücksichtigt hatte ich damals jedoch das eine Rentenzahlung der GRV bereits mit 63 möglich ist. Altersgeld gibt es jedoch erst ab 67 (Ausnahme: Erwerbsminderungsfall - von dem gehe ich erst einmal nicht aus...)
Da sich seit der letzten Auskunft zum Altersgeld sowohl mein Dienstgrad als auch meine Erfahrungsstufe bei der BW geändert haben, und sich dies bis 2021 auch noch ein weiteres mal ändern wird, wird sich auch die Höhe des Altersgeldes ändern.
Trotzdem wiegt der Vorteil einer um 48 Monate früheren Rente erheblich... Hinzu kommt das ich Anspruch auf eine betriebliche Einmalzahlung aus einem anderen Arbeitsverhältnis habe. Diese Einmalzahlung ist an den Zeitpunkt der Auszahlung einer Rente/Altersgeld gebunden. Also in diesem Fall 63 (GRV) oder 67 (Altersgeld).
Nur als Beispiel, alles ca. Brutto:
GRV ab 63, angenommen 1600,00€
Altersgeld ab 67, angenommen 2000,00€
48 Monate x 1600,00€ = 76.800,00€
Ca. 400,00€ Ab 67 Mehrzahlung durch Altersgeld.
Bedeutet nach 192 Monaten hätte ich den GRV "Vorsprung" mit dem Altersgeld aufgeholt. Also nach 16 Jahren. Ich wäre dann 83, sofern man Zins und Zinseszins nicht mit einbezieht... Bei einer durchschnittlichen Lebenserwartung (für Männer) von weit unter 80 Jahren würde ich also in jedem Fall die GRV vorziehen ;-)
Viele Grüße,
Willi