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Experten-Antwort

Renten Nachversicherung für Berufssoldaten

von Willi22.02.2019 | 14:40
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Guten Tag, ich bin seit 1990 Soldat. Seit 1997 Berufssoldat. Vor meiner BW Zeit habe ich von 1986-1989 eine Berufsausbildung absolviert und im Anschluss ein Jahr gearbeitet. Evtl. werde ich im Jahr 2022 meine Entlassung aus der Bundeswehr auf eigenen Antrag stellen (§46 Absatz 3 Soldatengesetz). Ich habe eine Frage bezüglich der Höhe der Nachversicherungsbeiträge. Wird mein Dienstherr im Falle der Nachversicherung nur den jeweiligen Arbeitgeberanteil an die GRV anführen, oder muss der gesamte Beitrag der Rentenversicherung abgeführt werden, also AN und AG Anteil? Wäre ja dann eigentlich der doppelte Betrag... Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen, Willi

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen Willi,

für die Nachversicherung sind die beitragspflichtigen Einnahmen maßgebend, die der Nachzuversichernde im Nachversicherungszeitraum aus der versicherungsfreien Beschäftigung bezogen hat. Der Begriff "beitragspflichtige Einnahmen aus einer Beschäftigung" ist gleichbedeutend mit dem in § 14 SGB IV definierten Begriff "Arbeitsentgelt" und erfasst damit neben laufenden und einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung u. a. auch Stellenzulagen. Die beitragspflichtigen Einnahmen sind auf die Beitragsbemessungsgrenze zu begrenzen. Die Nachversicherungsbeiträge sind von dem Dienstherrn allein zu tragen.

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15 Antworten

Klugpuperam 22.02.2019 | 17:22
Der Dienstherr zahlt den kompletten Beitrag. Sie werden so gestellt, als wäre Ihr Bruttoeinkommen rentenversicherungspflichtig gewesen. Ggf. wäre das Altersgeld (bzw. die Entsprechung im soldatischen Bereich, sofern dort existent) eine bessere Alternative. Fragen Sie bei Ihrem Dienstherrn einmal nach. Das fehlende Jahr können Sie durch freiwillige Beiträge auffüllen.
Klugpuperam 23.02.2019 | 13:24
In der Regel kommt bei einer Nachversicherung deutlich weniger bei herum als bei der Pension. Daher sollten Sie sich von Ihrem Dienstherrn die entsprechenden Zahlen geben lassen und mit diesen eine Probeberechnung von der Rentenversicherung erstellen lassen. Anhand dieser Zahlen können Sie dann abschätzen, was der sinnvollere Weg ist.
William 23.02.2019 | 11:55
Hallo, herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Altersgeld ist möglich. Allerdings kann man dieses erst ab dem 67. Lebensjahr erhalten. Eine vorzeitige Auszahlung ab dem 63. Lebensjahr, wie es bei der GRV möglich ist (mit den bekannten Abzügen), geht leider nicht. Somit würde ich eine geringere gesetzliche Rente (ab 63) erhalten können als das Altersgeld ab 67. Der monatliche Unterschied liegt bei ca. 400 Euro (sofern mein mil. Dienstherr tatsächlich den AG und AN Anteil der GRV nachzahlen würde). Dadurch das ich die Rente ab 63 schon 48 Monate VOR dem Altersgeld erhalten würde, müsste ich sehr alt werden um einen finanziellen Vorteil beim Altersgeld zu erhalten. Überschlägig hätte ich dann ab dem 83. Lebensjahr den Vorsprung der gesetzlichen Rente ausgeglichen. Dies jedoch ohne Zins und Zinsenszins Effekt.
W*lfgangam 25.02.2019 | 19:43
...und die Beitragsnachzahlungen werden für den/jeden Dienstherrn richtig teuer, da sie an die aktuellen Werte angepasst/dynamisiert werden müssen. Für Sie allerdings kein Vorteil, da die damit verbunden/damaligen Bruttoentgelte in Ihr Rentenkonto als SV-Entgelte einfließen. Den Hinweisen oben "gebt mit Zahlen/Zahlungsbeginn seitens Altersgeld ./. Altersrente" sind Sie bereits gefolgt, um abwägen zu können - gut so! Gruß w.
William 10.03.2019 | 14:39
Hallo, herzlichen Dank nochmals für die ausführliche Erläuterung. Tatsächlich werde ich im Jahr 2021 nochmals eine Berechnung meiner Altersgeldansprüche durchführen lassen. In diesem Zusammenhang wird mir dann auch mitgeteilt wie hoch die jeweiligen Abgaben an die GRV sein würden. Auf die Berechnung der GRV Abgaben hatte ich bei der ersten Auskunft verzichtet, weil ich davon ausging dass das Altersgeld in meinem Fall in jedem Fall über einer GRV liegen würde. Nicht berücksichtigt hatte ich damals jedoch das eine Rentenzahlung der GRV bereits mit 63 möglich ist. Altersgeld gibt es jedoch erst ab 67 (Ausnahme: Erwerbsminderungsfall - von dem gehe ich erst einmal nicht aus...) Da sich seit der letzten Auskunft zum Altersgeld sowohl mein Dienstgrad als auch meine Erfahrungsstufe bei der BW geändert haben, und sich dies bis 2021 auch noch ein weiteres mal ändern wird, wird sich auch die Höhe des Altersgeldes ändern. Trotzdem wiegt der Vorteil einer um 48 Monate früheren Rente erheblich... Hinzu kommt das ich Anspruch auf eine betriebliche Einmalzahlung aus einem anderen Arbeitsverhältnis habe. Diese Einmalzahlung ist an den Zeitpunkt der Auszahlung einer Rente/Altersgeld gebunden. Also in diesem Fall 63 (GRV) oder 67 (Altersgeld). Nur als Beispiel, alles ca. Brutto: GRV ab 63, angenommen 1600,00€ Altersgeld ab 67, angenommen 2000,00€ 48 Monate x 1600,00€ = 76.800,00€ Ca. 400,00€ Ab 67 Mehrzahlung durch Altersgeld. Bedeutet nach 192 Monaten hätte ich den GRV "Vorsprung" mit dem Altersgeld aufgeholt. Also nach 16 Jahren. Ich wäre dann 83, sofern man Zins und Zinseszins nicht mit einbezieht... Bei einer durchschnittlichen Lebenserwartung (für Männer) von weit unter 80 Jahren würde ich also in jedem Fall die GRV vorziehen ;-) Viele Grüße, Willi
Kaiseram 10.03.2019 | 14:42
Durchschnittliche Lebenserwartung von weit unter 80 Jahren? Das mag bei Dir so sein aber der Durchschnittsdeutsche wird schon mehr als 80 Jahre alt.
William 11.03.2019 | 10:07
Hallo Kaiser, leider nicht... Die Durchschnittliche Lebenserwartung für Männer die um 1970 geboren wurden (wie ich es bin), liegt bei 67,2 Jahren. Bei Männern die um 2015 geboren wurden haben eine durchschnittliche Lebenserwartung von 78,4 Jahren. https://de.statista.com/statistik/daten/studie/273406/umfrage/en… Wäre ich eine Frau und würde ich heute geboren, würde ich die oben genannten 83 Lebensjahre im Durchschnitt tatsächlich erreichen. Hilft mir aber jetzt leider auch nicht wirklich... LOL Viele Grüße
egal (der Erste)am 11.03.2019 | 18:32
Statistiken lesen und verstehen... Da Sie als 1970 geborener die ersten knapp 50 Jahres Ihres Lebens mit ihren entsprechenden Risiken bereits überstanden haben, ist für Sie eher diese hier relevant: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1783/umfrage/durc… Nach dieser werden Sie statistisch schon 80 Jahre alt. Somit sind Sie von der "Amortisierung" gar nicht mehr soo weit weg. Mir erscheint aber in Ihrem fall das Rente-Altersgeld-Verhältnis nicht so recht plausibel. Eine Rente von 1600,- EUR, welche Sie erhalten möchten, deutet bezüglich der nicht so arg vielen bisherigen Beitragsjahre (ca. 36 incl. Nachversicherung) auf einen recht hohen Verdienst hin während Ihrer Dienstzeit. In dem Fall sollte aber das Altersgeld bei dann immerhin ruhegehaltfähigen 32 Jahren schon über 2000,- EUR liegen.
W*lfgangam 11.03.2019 | 20:44
Zitat von Willi anzeigenausblenden
Willi schrieb

Hallo,

herzlichen Dank nochmals für die ausführliche Erläuterung.

Tatsächlich werde ich im Jahr 2021 nochmals eine Berechnung meiner Altersgeldansprüche durchführen lassen. In diesem Zusammenhang wird mir dann auch mitgeteilt wie hoch die jeweiligen Abgaben an die GRV sein würden. Auf die Berechnung der GRV Abgaben hatte ich bei der ersten Auskunft verzichtet, weil ich davon ausging dass das Altersgeld in meinem Fall in jedem Fall über einer GRV liegen würde. Nicht berücksichtigt hatte ich damals jedoch das eine Rentenzahlung der GRV bereits mit 63 möglich ist. Altersgeld gibt es jedoch erst ab 67 (Ausnahme: Erwerbsminderungsfall - von dem gehe ich erst einmal nicht aus...)

Da sich seit der letzten Auskunft zum Altersgeld sowohl mein Dienstgrad als auch meine Erfahrungsstufe bei der BW geändert haben, und sich dies bis 2021 auch noch ein weiteres mal ändern wird, wird sich auch die Höhe des Altersgeldes ändern.

Trotzdem wiegt der Vorteil einer um 48 Monate früheren Rente erheblich... Hinzu kommt das ich Anspruch auf eine betriebliche Einmalzahlung aus einem anderen Arbeitsverhältnis habe. Diese Einmalzahlung ist an den Zeitpunkt der Auszahlung einer Rente/Altersgeld gebunden. Also in diesem Fall 63 (GRV) oder 67 (Altersgeld).

Nur als Beispiel, alles ca. Brutto:

GRV ab 63, angenommen 1600,00€

Altersgeld ab 67, angenommen 2000,00€

48 Monate x 1600,00€ = 76.800,00€

Ca. 400,00€ Ab 67 Mehrzahlung durch Altersgeld.

Bedeutet nach 192 Monaten hätte ich den GRV "Vorsprung" mit dem Altersgeld aufgeholt. Also nach 16 Jahren. Ich wäre dann 83, sofern man Zins und Zinseszins nicht mit einbezieht... Bei einer durchschnittlichen Lebenserwartung (für Männer) von weit unter 80 Jahren würde ich also in jedem Fall die GRV vorziehen ;-)

Viele Grüße,

Willi

Hallo Willi, auch die Altersrentenansprüche der DRV werden sich bis dahin weiter erhöht haben - die Anpassungen galoppieren seit einigen Jahren, insofern haben bis dahin Zeit, sich dann rentennäher/2021 zu entscheiden. Daneben sind sicher auch KV (PKV mit Zuschuss zur gesetzlichen Rente?) sowie die etwaig jeweils zu versteuernden Anteil beider Altersversorgungen zu berücksichtigen (Altersgeld zu 100 % steuerpflichtig, DRV 87 % bei Beginn 2023(?), neben der zusätzlich vorgezogenen Betriebsrentenleistung - und was mal mit 80+ ist, bevor die 'mickrige' Rentenleistung mit BAV ./. Altersgeld umkippt ...in '21 lassen Sie die Zahlen neu bewerten, wetten, Sie gehen auf die DRV mit BAV ab 63? ;-) > Tatsächlich werde ich im Jahr 2021 nochmals eine Berechnung meiner Altersgeldansprüche durchführen lassen. In diesem Zusammenhang wird mir dann auch mitgeteilt wie hoch die jeweiligen Abgaben an die GRV sein würden. Dazu nochmals: was der Dienstherr an die DRV an Beitrag nachzahlen muss, ist im Rahmen einer Nachversicherung für Sie unbedeutend/sind nur seine Beitragsnachzahlungspflichten - für Ihr Rentenkonto ist ausschließlich Ihr erhaltenes Jahresbrutto in all den Jahren als Berufssoldat maßgebend ...die BW muss nur die vollen/dynamisierten Beiträge nachzahlen/wirds auch tun/müssen, damit Ihnen das volle Entgelt als quasi-sozialversicherungspflichtige Beitragszeiten anzurechnen ist. Darüber brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen, die DRV holt sich schon die zustehen Beiträge von der BW ab, wenn die zu wenig nachzahlen sollten ;-) Nebenbei gefragt ...wie würden Sie die Zeit finanziell zwischen DRV-Altersrente 63 und frühestem Altersgeld BW 67 überhaupt überbrücken? Zahlt die BW da eine 'Überbrückungsleistung' bis zum Altersgeld/etwas schon mit Ausscheiden vor diesem Alter? Da ich es nicht weiß, interessiert mich das einfach. Aus Ihrem obigen Beitrag entnehme ich aber/zunächst, dass da vorher nichts kommt/nach Ende Dienst 63 sowieso gar nichts? Gruß w.
William 14.03.2019 | 13:57
Zitat von egal (der Erste) anzeigenausblenden
Herzlichen Dank für Ihre Antworten und Erläuterungen! Bezüglich der Statistik haben Sie natürlich recht. Da habe ich die Falsche herangezogen. Das Ergebnis bleibt jedoch leider das Gleiche. Durch die GRV habe ich einen erheblichen Vorsprung, der auch bei ca. 80 Jahren Lebenserwartung kaum aufzuholen ist. Hinzu kommt der noch nicht berücksichtigte Zins/Zinseszins Effekt bei Zahlungen ab 63 - Altersgeld gibt es ja erst 48 Monate später... Das scheinbar unplausibele "Rente-Altersgeld-Verhältnis" ergibt sich aus meiner Beschäftigung außerhalb der Bundeswehr. Ich bin vom Status Berufssoldat. Stehe jedoch in einem Arbeitsverhältnis außerhalb der Bundeswehr. Dieses Arbeitsverhältnis ist im dienstlichen Interesse der Bundeswehr. Arbeitsvertraglich bekomme ich ausschließlich Gehaltszahlungen meines zivilen Arbeitgebers. Diese sind, Aufgrund meines Status Soldat nicht rentenversicherungspflichtig. Ich zahle jedoch 30% meines fiktiven BW Gehaltes als Versorgungszuschlag monatlich an die BW. Dadurch bin ich weiterhin BW pensionsberechtigt. Diese 30% sind übrigens erheblich mehr als eine Zahlung in die GRV bei gleichem (zivilem) Gehalt wären. Das ganze Konstrukt heißt "Beurlaubt unter Wegfall der Geld und Sachbezüge". Sollte ich mich nun dazu entscheiden im Alter von 52 meinen Dienst bei der BW zu beenden (Entlassung auf eigenen Antrag, §46 Absatz 3) endet zum gleichen Zeitpunkt auch mein ziviles Arbeitsverhältnis. In diesem Fall muss ich mich entscheiden ob ich die Nachversicherung in der GRV möchte oder für das Altersgeld optiere. Bei der Nachversicherung würden die tatsächlich erwirtschafteten Einkünfte als Grundlage herangezogen werden, also die Einkünfte die ich von meinem zivilen Arbeitgeber erhalten habe. Würde ich mich für das Altersgeld entscheiden wären meine fiktiven BW Einkünfte die Grundlage zur Berechnung. Daher die Diskrepanz bei der Höhe von AG und Rente. Und hier liegt nun der Grund für meine ursprüngliche Anfrage... Mein militärischer Dienstherr versichert mich nach, nicht mein ziviler Arbeitgeber. Tatsächlich werde ich im Jahr 2021 nochmals eine Berechnung meiner Altersgeldansprüche durchführen lassen.
Hallo Willi, auch die Altersrentenansprüche der DRV werden sich bis dahin weiter erhöht haben - die Anpassungen galoppieren seit einigen Jahren, insofern haben bis dahin Zeit, sich dann rentennäher/2021 zu entscheiden. Daneben sind sicher auch KV (PKV mit Zuschuss zur gesetzlichen Rente?) sowie die etwaig jeweils zu versteuernden Anteil beider Altersversorgungen zu berücksichtigen (Altersgeld zu 100 % steuerpflichtig, DRV 87 % bei Beginn 2023(?), neben der zusätzlich vorgezogenen Betriebsrentenleistung - und was mal mit 80+ ist, bevor die 'mickrige' Rentenleistung mit BAV ./. Altersgeld umkippt ...in '21 lassen Sie die Zahlen neu bewerten, wetten, Sie gehen auf die DRV mit BAV ab 63? ;-) Gruß w.
Vielen Dank Wolfgang! Ja, das sehe ich eigentlich genau so. Der Vorsprung ist einfach zu groß. Tatsächlich werde ich im Jahr 2021 nochmals eine Berechnung meiner Altersgeldansprüche durchführen lassen.
Nebenbei gefragt ...wie würden Sie die Zeit finanziell zwischen DRV-Altersrente 63 und frühestem Altersgeld BW 67 überhaupt überbrücken? Zahlt die BW da eine 'Überbrückungsleistung' bis zum Altersgeld/etwas schon mit Ausscheiden vor diesem Alter? Da ich es nicht weiß, interessiert mich das einfach. Aus Ihrem obigen Beitrag entnehme ich aber/zunächst, dass da vorher nichts kommt/nach Ende Dienst 63 sowieso gar nichts? Gruß w.
Genau so ist das. Die BW zahlt, bei Optierung für das Altersgeld, erst ab 67. Die Möglichkeit einer vorzeitigen Auszahlung mit ähnlichen Abschlägen wie es bei der GRV gibt, existiert nicht (Ausnahme: Bei Erwerbsminderung). Genau dies ist der große Nachteil des Altersgeldes nach dem Altersgeldgesetz. Aus meiner Sicht spricht hier alles für die GRV. Altersgeld scheint mir keine vernünftige Option. Zumindest nicht in meinem Fall...
egal (der Erste)am 14.03.2019 | 15:07
Was es nicht alles gibt... In diesem Fall erscheint mir die variante gesetzliche Rentenversicherung auch die schlauere. Dann aber bitte nicht mit 95 hier im Forum meckern, dass sich im Nachhinein doch eine Pension als die günstigere Variante rausgestellt hätte ;-)
William 15.03.2019 | 13:20
LOL. Versprochen. Werde nicht meckern... LOL Aber: Selbst wenn ich heute mit Sicherheit wüsste das ich ein Lebensalter erreichen würde wo die Zahlungen des Altersgeldes die Zahlungen der GRV überholen würden, stellt sich immer noch das Problem das ich zwischen dem 63. und dem 67. Lebensjahr keine Zahlungen bekommen würde...
Hansam 29.03.2019 | 09:11
Zitiert von: Willi Tatsächlich werde ich im Jahr 2021 nochmals eine Berechnung meiner Altersgeldansprüche durchführen lassen. --> Wo kann man dies für sich denn berechnen lassen?
William 12.04.2019 | 05:50
Hallo Hans, jeder Berufssoldat kann die Berechnung bei der für ihn zuständigen Besoldungsstelle beantragen. Also dort wo die monatlichen Gehaltszahlungen herkommen. Angabe des anvisierten Entlassungsdatum dabei nicht vergessen!
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