Guten Morgen Anja Körber,
wenn Sie bereits eine Rente wegen voller Erwerbsminderung erhalten, erhöht sich diese wegen einer hinzugetretenen Erkrankung oder Behinderung nicht.
Beziehen Sie eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, können Sie wegen einer evtl. weiteren Minderung ihrer Erwerbsfähigkeit einen Antrag auf Rente wegen voller Erwerbsminderung stellen. Die Entscheidung, ob diese gezahlt werden kann, hängt von der gutachterlichen Einschätzung Ihrer Erwerbsfähigkeit ab.
Unabhängig von Ihren Erkrankungen und der vorliegenden Erwerbsminderung erhalten Sie ab 01.07.2024 einen Zuschlag von 7,5 Prozent (Rentenbeginn zw. 01.01.2001 und 30.06.2014) im Rahmen der gesetzlichen Regelungen zum Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetzes. Diesen Zuschlag erhalten Sie automatisch, ein Antrag ist nicht erforderlich.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung