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Experten-Antwort

Renten-Rückforderung - Berechung?

von Peter Wachs02.11.2013 | 18:08
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7 Antworten

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Wir haben einen Todesfall im Bekanntenkreis, bei dem es zu einer Renten- Rückforderung kam. Dies war ohne Zweifel rechtens, aber wir können es betraglich nicht nachvollziehen: Sterbetag war der 6.9.2013 1.Rente: 946,54 - Rückforderung 860,06 2.Rente: 717,90 - Rückforderung 652,31 Kann das jemand nachvollziehen bzw. rechnersich darstellen? Geteilt durch 30 und dann mal 24 geht schon mal nicht auf. Kann es mit den SV-Beiträgen zusammenhängen? (Eigene Altersrente und Witwenrente)

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Peter Wachs,

die für den Monat nach dem Sterbefall gezahlten Rentenbeträge werden durch den Rentenservice der Deutschen Post AG zurückgefordert.

Bei Vorliegen von KV- und PV-Pflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung werden die anteiligen Beiträge des Sterbemonats für die restlichen Tage nach dem Sterbetag gutgeschrieben. Diese Beträge werden mit dem überzahlten Rentenbetrag für den Folgemonat verrechnet, so dass nicht der volle Rentenbetrag zurückgefordert wird. Dies gilt für beide Renten.

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6 Antworten

Hannesam 03.11.2013 | 10:45
Warum eine Rückforderung ? Die Rente für den Sterbemonat verbleibt doch dem Rentenempfänger, auch wenn er stirbt. Oder bin ich da falsch informiert ? Habe so etwas noch nie gehört.
Fittenam 03.11.2013 | 10:49
Sind die von Ihnen genannten Rentenbeträge die Brutto oder Nettobeträge ? Sie müssen bei Ihrer Berechnung m.E. immer von der Bruttorente ausgehen. Und war die Verstorbene pflichtversichert oder freiwillig in der Kranken-und Pflegeversicherung ?
zeldaam 03.11.2013 | 11:07
Hallo Herr Wachs, die verminderten Bträge entstehen aufgrund der "ersparten" Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Die Renten für den September ( vermutlich ausgezahlt zum 01.09.) verbleiben beim Rentner. Jetzt zurückgefordert wird vermutlich die Oktoberrente ( Nettobetrag) . Mit dieser Rückforderung werden die zuviel einbehaltenen Beiträge des Rentners ur Kranken- und Pflegeversicherung ab dem 07.09. - 30.09. verrechnet, sodass die Rückforderung geringer ausfällt. In Zahlen: 1. Rente: Brutto : 1054,64 Euro - 8,2 % (86,48 Euro) KV - 2,05 % ( 21,62 Euro) PV = 946,54 Euro Zahlbetrag. Dieser Betrag wurde auch am 01.10. für den Oktober ausgezahlt abzüglich 24/30 des KV Betrages (= 69,18 Euro ) für September und 24/30 des PV - Betrages ( = 17,30 Euro= = 860,06 Euro Rückforderungsbetrag. für die 2. Rente Brutto : 799,89 Euro - 8,2 % (65,59 Euro) KV - 2,05 % ( 16,40 Euro) PV = 717,90 Euro Zahlbetrag. Dieser Betrag wurde auch am 01.10. für den Oktober ausgezahlt abzüglich 24/30 des KV Betrages (= 52,47 Euro ) für September und 24/30 des PV - Betrages ( = 13,12 Euro) = 652,31 Euro Rückforderungsbetrag. MfG zelda
Fittenam 03.11.2013 | 12:40
Hallo zelda, mit Ihrer Antwort bestätigen Sie mir ja auch dass die Septemberrente dem versicherten verbleibt und meine Ansicht richtig ist. Ansonsten haben Sie eine SUUUpererklärung für die Berechnung abgegeben, Hut ab für diese Antwort :-)
Peter Wachsam 04.11.2013 | 12:13
Hallo Zelda, ich sehe es wie mein Vorschreiber - ganz hervorragende und gut nachvolziehbare Antwort. Vielen Dank dafür! Wäre schön, wenn diese Berechnung auf jeder Rückforderung nachvollziehbar draufstehen würde.
Sieg, Detlefam 01.10.2015 | 20:19
Meine Mutter starb am 28.08. 2015 Für diesen Monat kam auch noch die Rente am 31.08. Hat mein Vater für 3 Monate Anspruch auf Fortzahlung ihrer Rente? Am 30.09. wurde lt. Kontoauszug eine Rentenrückforderung für Sept. und. Okt. vorgenommen und gleichzeitig für Sept. wieder eine Rente überwiesen. Was soll das? Was ist nun richtig? MfG. Herr Sieg
Deutsche Rentenversicherung
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