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Experten-Antwort

Renten Rückforderung nach tod des Vaters

von Notrix24.04.2020 | 20:45
222 Ansichten
9 Antworten
Hallo , mein Vater ist am 13.04.2020 verstorben. Am 24.04.2020 hat die Rentenkasse eine Renten Rückforderung von seinem Konto getätigt. Warum? Laut § 102 steht den Erben die volle Rente zu. Mein Vater war seit 1996 Rentner, also bekam er die Rente im voraus. Seine Frau verstarb 2011 somit sind meine Schwester und ich Erben. Ist das korrekt das die Rentenkasse das Gel zurückgebucht Hat?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 27.04.2020 | 07:54

Hallo Notrix,

ich schließe mich den Ausführungen von "Siehe hier" an. Die Rente für den Monat April dürfte eigentlich nicht zurückgebucht werden.

Ich empfehle Ihnen ebenfalls, sich mit dem Renten Service in Verbindung zu setzten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam

8 Antworten

W°lfgangam 24.04.2020 | 21:05
Hallo Notrix, nach welchem Gesetz/§ 102 steht dem Erben noch eine volle Rente zu??? Los, raus damit/machen Sie es deutlicher! ... Hier kommt höchstens noch § 56 ff. SGB I zum Tragen ...aber damit will ich Sie wirklich nicht weiter 'belästigen'/hier gänzlich unzutreffend bei schon lfd. Rente ;-) Ihr Vater hat die Rente im Voraus erhalten, sie stand ihm nur für den ganzen (Sterbe)Monat zu. Sofern es daher zu einer Überzahlung gekommen ist/für den nächsten Monat, ist diese Rente natürlich zurückzufordern - die Rückbuchung der Mai-Rente ist daher völlig i.O. Für Erben gibt es in diesem Falle rein gar nichts ...Folgeansprüche aus seiner Rente stehen nur Witwen und Waisen zu - das scheint allerdings nicht der Fall zu sein. Gruß w.
Siehe hieram 24.04.2020 | 21:16
W°lfgang schrieb

Hallo Notrix,

nach welchem Gesetz/§ 102 steht dem Erben noch eine volle Rente zu??? Los, raus damit/machen Sie es deutlicher! ...

Hier kommt höchstens noch § 56 ff. SGB I zum Tragen ...aber damit will ich Sie wirklich nicht weiter 'belästigen'/hier gänzlich unzutreffend bei schon lfd. Rente ;-)

Ihr Vater hat die Rente im Voraus erhalten, sie stand ihm nur für den ganzen (Sterbe)Monat zu. Sofern es daher zu einer Überzahlung gekommen ist/für den nächsten Monat, ist diese Rente natürlich zurückzufordern - die Rückbuchung der Mai-Rente ist daher völlig i.O.

Für Erben gibt es in diesem Falle rein gar nichts ...Folgeansprüche aus seiner Rente stehen nur Witwen und Waisen zu - das scheint allerdings nicht der Fall zu sein.

Gruß

w.

Laut § 102 steht den Erben die volle Rente zu.
Hallo Notrix, nach welchem Gesetz/§ 102 steht dem Erben noch eine volle Rente zu??? Los, raus damit/machen Sie es deutlicher! ... ... Ihr Vater hat die Rente im Voraus erhalten, sie stand ihm nur für den ganzen (Sterbe)Monat zu. Sofern es daher zu einer Überzahlung gekommen ist/für den nächsten Monat, ist diese Rente natürlich zurückzufordern - die Rückbuchung der Mai-Rente ist daher völlig i.O. ... Gruß w.
Wenn man davon ausgeht, dass §102 SGB VI gemeint ist, endet die Rente mit Ablauf des Sterbemonats. D.h. also Todestag 13.04.2020 ist der 30.04.2020 Ende des Sterbemonats. Eine im Voraus zu zahlende Rente für den Monat Mai 2020 würde erst am 01.05.2020 auf dem Konto eingehen. Es ist nicht zu vermuten, dass eine Rückbuchung auf noch nicht geleistete Zahlung erfolgt. Bei der Rückbuchung scheint also irgend etwas schief gelaufen zu sein... Was genau, können Sie @Notrix am schnellsten bei der Zahlstelle der Rente erfragen Adresse des Renten Service: Deutsche Post AG Niederlassung Renten Service 13497 Berlin Tel.: 0221 5692-444 oder bei der zuständigen Rentenversicherung Ihres Vaters. Bitte erlauben Sie, mir Ihnen mein Beileid auszusprechen und Ihnen viel Kraft für die nun notwendigen bürokratischen Schritte zu wünschen.
Notrixam 25.04.2020 | 00:30
Ja genau, es geht nur um die Zahlung der Rente für April 2020 die er ende März bekommen hat. Und ich meinte den § 102 Absatz 5 Sozialgesetzbuch Nr.6
Notrixam 25.04.2020 | 00:35
Danke für Ihre Anteilnahme
Heuchelei am 25.04.2020 | 14:34
Beileidsbekundungen in einem öffentlichen anonymen Forum sind und bleiben Heuchelei. Übrigens auch wenn hier der Zensor munter löscht. Das ist eine Frage des Anstands oder glauben die Administratoren tatsächlich an eine persönliche Anteilnahme? Das wäre geradezu lächerlich.
Kunoam 25.04.2020 | 15:21
Heuchelei schrieb

Beileidsbekundungen in einem öffentlichen anonymen Forum sind und bleiben Heuchelei. Übrigens auch wenn hier der Zensor munter löscht. Das ist eine Frage des Anstands oder glauben die Administratoren tatsächlich an eine persönliche

Anteilnahme? Das wäre geradezu lächerlich.

Sie müssen nicht von sich auf andere schließen! Selbstverständlich kann man auch hier aus Empathie aktuell Betroffenen Beileid bekunden. Wenn Sie nur schlechte Menschen kennen und auch selbst so veranlagt sind und überall nur Heuchler vermuten, sind Sie offensichtlich von zweifelhaftem Charakter!
Notrixam 25.04.2020 | 16:54
Ich als betroffene finde es überhaupt nicht als Heuchelei wenn mir jemand sein Beileid bekundet auch wenn er mir nicht persönlich bekannt ist. Das ist für mich ein Zeichen von Menschlichkeit, was Ihnen leider wohl verloren gegangen ist. Und im übrigen hat Herr W noch etwas zu meiner Frage beigetragen, während Sie nur draufhauen ohne einen Inhalt.
Notrixam 27.04.2020 | 16:16
Habe beim Rentenservice der Post angerufen. Das Problem war das zuständige Standesamt hat den 13.03. als Todestag gemeldet und nicht den 13.04. Das Geld wird zurückerstattet. Danke nochmals für die hinweise.
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