Während der 52 Wochen müssen Sie den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung stehen, eine mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes ausüben können und dürfen. Wenn Sie sich nicht arbeitslos melden, müssen Sie ihre ernsthafte Arbeitsbereitschaft gegenüber dem Rentenversicherungsträger nachweisen. Beispielsweise durch Antwortschreiben auf Bewerbungen müssen Sie nachweisen, dass Sie sich fortlaufend, nicht nur zeitweise, um Arbeit bemüht haben. An diesen Nachweis werden strenge Anforderungen gestellt. Die Bewerbungen müssen sich darüber hinaus auf Beschäftigungen beziehen, die den Kenntnissen und Fähigkeiten des Versicherten entsprechen. Der Leistungsbezug ist für diese Voraussetzung nicht erheblich.