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Experten-Antwort

Renten wegen Erwerbsminderung

von Midway17.12.2018 | 19:38
96 Ansichten
5 Antworten

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Werden Renten wegen voller Erwerbsminderung auf Dauer selten bewilligt oder ist das öfter der Fall?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Renten wegen Erwerbsminderung sind grundsätzlich zu befristen. Die Zahlung einer Dauerrente kann nur ausnahmsweise erfolgen, wenn es aufgrund schwerwiegender medizinischer Gründe unwahrscheinlich ist, dass die Erwerbsminderung behoben werden kann. Renten wegen Erwerbsminderung, die von der allgemeinen Arbeitsmarktlage abhängen, sind immer zu befristen.

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4 Antworten

VersAmtam 17.12.2018 | 20:17
Statistisch gesehen sind ca. 49 Prozent der EM Renten Zeitrenten. Im Prinzip also eine Fifty-fifty Chance, wenn bewilligt wird.
DRVam 17.12.2018 | 19:59
Eher selten, da ja bei Bewilligung schon davon ausgegangen wird, dass keine Besserung der zur Erwerbsminderung führenden gesundheitlichen Einschränkungen mehr Eintritt.
Volkeram 18.12.2018 | 08:03
Mal eine Frage im Anhang: Die Begutachtungen im Amtshilfeverfahren für das Sozialamt werden genauso sorgfältig durchgeführt, wie es bei Rentenberechtigten erfolgt? Oder ist man bei solchen Fällen seitens der Gutachter "großzügiger", weil die DRV dann nie wieder bis zur Altersrente zahlen muss?
W*lfgangam 18.12.2018 | 21:32
Hallo Volker, wenn das Sozialamt das 'Ersuchen' auf Prüfung der Erwerbsfähigkeit einleitet, ist eigentlich schon klar, dass das grundsätzlich nur dann passiert, weil die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine EM-Rente sowieso nicht vorliegen/bis zur Altersrente eh keine Rente zu zahlen ist – da gibt es keinen 'Großzügiger-Bonus. Ist derselbe soz.-med. Ablauf bei der DRV. Und, das 'Grundsätzliche' /TEM /VEM /befristet /auf Dauer, ist genauso überprüfbar von 'belasteten' Sozialleistungsträgern. Gruß w.
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