Renten wegen Erwerbsminderung sind grundsätzlich zu befristen. Die Zahlung einer Dauerrente kann nur ausnahmsweise erfolgen, wenn es aufgrund schwerwiegender medizinischer Gründe unwahrscheinlich ist, dass die Erwerbsminderung behoben werden kann. Renten wegen Erwerbsminderung, die von der allgemeinen Arbeitsmarktlage abhängen, sind immer zu befristen.