Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo simonmoon,
ich möchte Ihnen sehr empfehlen, mal einen Termin in einer unserer Auskunfts- und Beratungsstellen zu vereinbaren. Dort können die Mitarbeiter anhand Ihres Versicherungskontos und der von Ihnen noch zusätzlich vorgelegten Unterlagen genau schauen, wo der Fehler liegen könnte oder ob es eine einfache Erklärung für die Ablehnung gibt. Manche Sachverhalte lassen sich im persönlichen Gespräch vielleicht besser klären, als schriftlich.
Natürlich können Sie dort auch Ihren Widerspruch aufnehmen lassen. Sie müssten nur darauf achten, dass der Beratungstermin noch innerhalb der Widerspruchsfrist liegt oder jetzt schon vorsorglich Widerspruch ohne Begründung einreichen, um die Frist einzuhalten:
"... hiermit lege ich Widerspruch gegen den Bescheid vom ... ein. Die Begründung reiche ich nach."
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