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Experten-Antwort

Renten-Widerspruch-Musterbrief

von simonmoon17.01.2013 | 10:33
18058 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Community, ich benötige Hilfe und hoffe, dass vielleicht ihr mir weiter helfen könnt. Ich beziehe seit Oktober 2010 aufgrund meiner Krankheit volle Erwerbsminderungsrente. Nun nach dem ich mit einigen Betroffenen gesprochen hatte, konnte ich festgestellt, dass mit der Höhe meiner Erwerbsminderungsrente etwas falsch gelaufen sein muss. Da meine Erwerbsminderungsrente nicht zum Überleben reicht, wird meine Erwerbsminderungsrente mit der Grundsicherung aufgestockt. Leider war die Widerspruchfrist abgelaufen und ich konnte nicht mehr tun. Nachdem ich meine Unterlagen durchforstet habe, habe ich zum Glück ein Paar Dokumente gefunden, die meiner Rentensprüche (fehlende Zeiten sowie Rentenhöhe) aufbessern sollten. Habe diese eingereicht und um eine neue Überprüfung gebeten. Nach 3 Monaten kam wieder der neue Bescheid (ca. 30 Seiten). Es hat sich nicht geändert. Ich weiß schon Recht haben und Recht zu bekommen, ist verschieden. Aus finanziellen Gründen kann ich mir kein Anwalt leisten. Natürlich gibt es Prozesskostenhilfe. Aber vorab muss man den Bescheid widersprechen. Denn mit dem Widerspruchbescheid kann ein Anwalt ein Klageverfahren einleiten bzw. Prozesskostenhilfe beantragen. Nun mein Problem: Gibt es für solche Fälle ein allgemeiner Musterbrief (bezüglich der Rentenzeiten und Rentenhöhe). Ich weiß wirklich nicht, wie ich so was formulieren soll. Mein Dank im Voraus Beste Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo simonmoon,

ich möchte Ihnen sehr empfehlen, mal einen Termin in einer unserer Auskunfts- und Beratungsstellen zu vereinbaren. Dort können die Mitarbeiter anhand Ihres Versicherungskontos und der von Ihnen noch zusätzlich vorgelegten Unterlagen genau schauen, wo der Fehler liegen könnte oder ob es eine einfache Erklärung für die Ablehnung gibt. Manche Sachverhalte lassen sich im persönlichen Gespräch vielleicht besser klären, als schriftlich.

Natürlich können Sie dort auch Ihren Widerspruch aufnehmen lassen. Sie müssten nur darauf achten, dass der Beratungstermin noch innerhalb der Widerspruchsfrist liegt oder jetzt schon vorsorglich Widerspruch ohne Begründung einreichen, um die Frist einzuhalten:

"... hiermit lege ich Widerspruch gegen den Bescheid vom ... ein. Die Begründung reiche ich nach."

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

9 Antworten

=//=am 17.01.2013 | 13:18
Es ist nicht ungewöhnlich, dass sich an der Rentenhöhe nichts ändert, wenn neue Unterlagen vorgelegt werden. Haben Sie den Bescheid schon mal überprüft: 1. Wurden alle nachträglich geltend gemachten Zeiten anerkannt? Versicherungsverlauf prüfen! 2. Wenn ja, ist evtl. im Zusammenhang mit der Gesamtleistungsbewertung keine Erhöhung der Entgeltpunkte eingetreten? 3. Ein Widerspruch sollte nur dann eingelegt werden, wenn nicht alle Zeiten, die beantragt wurden, bei der Rentenberechnung berücksichtigt wurden. Dann müßte im Bescheid auch die Begründung hierfür stehen. Da die Rentenberechnungen maschinell erfolgen, dürfte sich die Nichterhöhung der Rente nur durch die Modalitäten der Berechnung erklären. Suchen Sie vorsorglich eine Beratungsstelle der DRV auf und lassen sich die Rentenberechnung erklären. Im Übrigen hat die Rentenberechnung ausnahmsweise mal nichts mit Recht haben und bekommen zu tun. ;-)
Reineram 17.01.2013 | 12:59
sie stellen einfach einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X Begründung dazu und per Einschreiben an die Rentenversicherung. Oder sie setzten sich mit dem Sozialverband oder VdK in Verbindung. Die sind in Rentenangelegenheiten auch sehr hilfreich. Der 1.Schritt Überprüfungsantrag können sie ja selbst stellen und falls nötig die weiteren Schritte dann mit dem Sozialverband oder VdK. mfg
Hermesam 17.01.2013 | 13:23
Und ein Fachanwalt für Sozialrecht ist gar nicht so teuer. Das ist ein leider weit verbreitetes Voruteil was so nicht stimmt. Erkundigen Sie sich mal danach und Sie werden überrascht sein wie relativ günstig die Jungs arbeiten. Die Tarife sind nämlich in der Gebührenordnung festgelegt und die können nicht nehmen was sie wollen. Darum gib es auch nicht mehr viele Fachanwälte für Sozialrecht weil man sich mit diesem Rechtsgebiet keiensfalls eine goldenbe Nase verdienen kann. Die neuen , jungen Anwälte nehmen heutzutage andere Fachgebiete weil sich damit erheblich mehr Geld verdiene lässt. Schade, sehr schade eigentlich.
simonmoonam 17.01.2013 | 16:24
simonmoonam 17.01.2013 | 17:03
Ich will ein unabhängiges Organisation
icham 18.01.2013 | 14:19
Ich empfehle Ihnen dringend mit Ihren Unterlagen in eine Auskunfts- und Beratungsstelle zu gehen. Zum Einen, weil die kostenlos und kompetent sind und zum Anderen haben Sie die Möglichkeit sich von unterschiedlichen Beratern den Sachverhalt erklären zu lassen. D.h. Sie können mehrere Termine machen und sich den Sachverhalt von unterschiedlichen Beratern mehrmals erklären lassen. Das ist nicht schlimm, die Berater selbst empfehlen diese Vorgehensweise, wenn der Sachverhalt wie in Ihrem Fall schwierig oder kompliziert ist. Ein Versuch kann nicht schaden! Nur Mut! :-)
simonmoonam 18.01.2013 | 14:36
Vielen Dank für zahlreiche Beiträge. Jedoch habe das Gefühl, dass viele Antworten von Leuten stammen, die bei Rentenversicherung angestellt sind. Ausnahme sind Beiträge von Reiner und Hermes. Jedoch habe dem Nächst bei einem Sozialverband Termin und hoffe, dass alles gut geht.
Schadeam 18.01.2013 | 15:22
Natürlich antworten im Forum auch DRV Mitarbeiter. Aber viele von denen wollen den Bürgern helfen. Außerdem können die in aller Regel auf den ersten Blick erkennen, ob Ihre "nachgelieferten Dokumente" berücksichtigt wurden und für die Rentenhöhe überhaupt bedeutsam waren. Oft (nicht immer) kann ein Beratungsgespräch auch lange Prozeßverfahren ersparen. Wenn Sie dem Berater dann nicht glauben, können Sie immer noch zum Anwalt laufen..... Letztlich entscheiden Sie als freier Mensch, was Sie tun. PS: es könnte zwar sein, dass Sie sich ein paar Euro erstreiten können, aber immer noch Grundsicherung brauchen - in diesen Fällen hätte es Ihnen überhaupt nichts gebracht, selbst wenn Sie "gewinnen".
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