Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Rentenabfindung der VBL zu niedrig, welche Möglichkeiten habe ich?

von Februarnebel04.02.2025 | 11:37
515 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, Meine eingezahlten Beträge bei der VBL ergeben einen Rentenanspruch von 15,56€ monatlich. Ich habe nun die Mitteilung erhalten, dass ich eine Abfindung in Höhe von 2365 € erhalten werde, dies ist noch nicht mal der Betrag, den mein Arbeitgeber in Höhe von 3825€ einbezahlt hat. Kann ich dagegen vorgehen, kann ein Widerspruch Erfolg haben? Gibt es Erfahrungen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Februarnebel,

 

bei Fragen zur VBL wenden Sie sich bitte direkt diese.

Wir können in diesem Forum nur Auskünfte auf dem Gebiet der gesetzlichen Rentenversicherung erteilen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

7 Antworten

Betriebsrente macht die DRV nichtam 04.02.2025 | 11:44
Detail-Fragen zur Betriebsrente beantwortet Ihnen NICHT die DRV, sollte eigentlich selbsterklärend sein. Wie wäre es, wenn Sie das mit der VBL direkt klären? Widerspruch ist immer möglich, was das bringt, sehen Sie dann. Ansonsten hilft ggf. ein Fachanwalt.
Rechenexempel am 04.02.2025 | 13:21
Sie brauchen das Angebot ja nicht annehmen. Nehmen sie die monatliche Rentenzahlung und werden 100 Jahre alt. Dann haben sie es der VBL aber gezeigt. :-)
Schadeam 04.02.2025 | 17:33
Ob man wegen solchen Banalitäten streiten / widersprechen / klagen muss, können nur Sie selbst entscheiden. Das ist einem DRV Mitarbeiter vollkommen egal und geht ihm sonst wo vorbei.
Fünftelregelungam 04.02.2025 | 21:13
So ist der Schade nun einmal, von nichts Ahnung hat der NICHTEXPERTE. Die Vbl Abfindung kann mit der Fünftelregelung besteuert werden. Da ab 2025 die Fünftelregelung nicht mehr vom EX-AG bzw. der Versicherung abgerechnet werden kann, wird das FA mit der Steuererklärung 2025 Ihre Auszahlung mit der vorteilhaften Fünftelregelung besteuern. Außerdem hätten Sie auch die Möglichkeit diese Kleinstbetragsrente in die DRV zu überführen (siehe hierzu §187b SGB VI). Da aber der Schade ein NICHTEXPERTE ist, kann er natürlich zu dieser Problemlösung nichts beitragen, ist halt ein NICHTEXPERTE.
RentenSeppam 05.02.2025 | 01:54
Geringe Rentenanwartschaften in Zusatzversicherungen werden meist unter Betrag x abgefunden. Einen monatliche Auszahlung kann nicht erfolgen. Hatte erst einen zurückweisenden Einspruchsentscheid in Händen, aber versuchen Sie gerne Ihr Glück
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026