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Experten-Antwort

Rentenabfindung der VBL zu niedrig, welche Möglichkeiten habe ich?

von Februarnebel04.02.2025 | 11:37
523 Ansichten
8 Antworten

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Hallo, Meine eingezahlten Beträge bei der VBL ergeben einen Rentenanspruch von 15,56€ monatlich. Ich habe nun die Mitteilung erhalten, dass ich eine Abfindung in Höhe von 2365 € erhalten werde, dies ist noch nicht mal der Betrag, den mein Arbeitgeber in Höhe von 3825€ einbezahlt hat. Kann ich dagegen vorgehen, kann ein Widerspruch Erfolg haben? Gibt es Erfahrungen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Februarnebel,

 

bei Fragen zur VBL wenden Sie sich bitte direkt diese.

Wir können in diesem Forum nur Auskünfte auf dem Gebiet der gesetzlichen Rentenversicherung erteilen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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7 Antworten

Betriebsrente macht die DRV nichtam 04.02.2025 | 11:44
Detail-Fragen zur Betriebsrente beantwortet Ihnen NICHT die DRV, sollte eigentlich selbsterklärend sein. Wie wäre es, wenn Sie das mit der VBL direkt klären? Widerspruch ist immer möglich, was das bringt, sehen Sie dann. Ansonsten hilft ggf. ein Fachanwalt.
Rechenexempelam 04.02.2025 | 13:21
Sie brauchen das Angebot ja nicht annehmen. Nehmen sie die monatliche Rentenzahlung und werden 100 Jahre alt. Dann haben sie es der VBL aber gezeigt. :-)
Schadeam 04.02.2025 | 17:33
Ob man wegen solchen Banalitäten streiten / widersprechen / klagen muss, können nur Sie selbst entscheiden. Das ist einem DRV Mitarbeiter vollkommen egal und geht ihm sonst wo vorbei.
Fünftelregelungam 04.02.2025 | 21:13
So ist der Schade nun einmal, von nichts Ahnung hat der NICHTEXPERTE. Die Vbl Abfindung kann mit der Fünftelregelung besteuert werden. Da ab 2025 die Fünftelregelung nicht mehr vom EX-AG bzw. der Versicherung abgerechnet werden kann, wird das FA mit der Steuererklärung 2025 Ihre Auszahlung mit der vorteilhaften Fünftelregelung besteuern. Außerdem hätten Sie auch die Möglichkeit diese Kleinstbetragsrente in die DRV zu überführen (siehe hierzu §187b SGB VI). Da aber der Schade ein NICHTEXPERTE ist, kann er natürlich zu dieser Problemlösung nichts beitragen, ist halt ein NICHTEXPERTE.
RentenSeppam 05.02.2025 | 01:54
Geringe Rentenanwartschaften in Zusatzversicherungen werden meist unter Betrag x abgefunden. Einen monatliche Auszahlung kann nicht erfolgen. Hatte erst einen zurückweisenden Einspruchsentscheid in Händen, aber versuchen Sie gerne Ihr Glück
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