Hallo Eduard,
Ihre Anfrage ist relativ allgemein gehalten, daher kann der Sachverhalt hier möglicherweise nicht abschließend bewertet werden. Grundsätzlich müssten Sie sich diesbezüglich auch an Ihr Versorgungswerk und/oder Ihre gesetzliche Krankenversicherung wenden.
Wir möchten Ihnen dennoch einige Hinweise dazu geben.
Es kann grundsätzlich rechtmäßig sein, dass ein Versorgungswerk Zeiten der Krankschreibung nachträglich verlangt. Mitglieder eines Versorgungswerkes, die gesetzlich krankenversichert sind, müssen eigenständig sicherstellen, dass Beiträge während des Krankengeldbezuges korrekt entrichtet werden. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt diese Beiträge nicht automatisch, sondern nur auf Antrag des Mitglieds.
Das Versorgungswerk benötigt diese Informationen möglicherweise, um Beitragszahlungen oder Ansprüche korrekt zu berechnen. Mitglieder sollten jedenfalls sicherstellen, dass alle relevanten Unterlagen fristgerecht eingereicht werden.
Mit diesen Informationen hoffen wir, Ihnen hier erst einmal weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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