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Experten-Antwort

Rentenablehnung

von Adam01.10.2013 | 17:05
2574 Ansichten
5 Antworten

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Hallo, erbitte Hilfe, da ich Berechnungen nicht nachvollziehen kann. Folgender Sachverhalt: Ablehnung einer Rente wegen Nichterfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen. "Wir haben festgestellt, dass Sie seit dem 14.01.2011 voll erwerbsunfähig sind." Angabe der Berechnungsgrundlage für die 3/5-Regelung: 14.07.2006 bis 13.07.2011 Müsste da der Leistungsfall nicht der 14.01.2012 sein? Sind durch diesen Bescheid noch laufende Maßnahmen im Rahmen der LTA damit sofort hinfällig/ beendet? War für diese weit später genehmigte Leistung (06/2013) nicht zumindest Teilerwerbsfähigkeit erforderlich? (Der Gesundheitszustand hat sich fortschreitend verschlechtert) Gruß Adam

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ihre Angaben sind leider nicht nachvollziehbar. Am besten Sie wenden sich an Ihren Rentenversicherungsträger und klären den Sachverhalt dort.

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4 Antworten

KSCam 01.10.2013 | 22:24
Wer im Forum soll denn wissen, seit wann Sie voll erwerbsgemindert sind? Die DRV hat als Datum den 14.11.2011 festgestellt - niemand von uns weiß, wie man auf diesen Termin kommt oder wie Sie genau auf den 14.01.2012 kommen? Wegen der LTA sollten Sie mit Ihrer Sachbearbeitung reden, auch da können wir im Forum bestenfalls rätseln und spekulieren.
Feliam 02.10.2013 | 07:13
Sie haben Recht. Ich vermute, dass der Tag des Leistungsfalls ein Schreibfehler ist und es 14.07.2011 heißen soll. Für Leistungen zur Teilhabe ist nicht zwingend ein schon eingeschränktes Leistungsvermögen erforderlich, es reicht aus, wenn das Leistungsvermögen gefährdet ist.
Adamam 02.10.2013 | 13:35
Zitat von KSC anzeigenausblenden
Auch wieder wahr. Ich hoffte auf Rehabilitanden, die aus ihrer Erfahrung berichten könnten. Mir ist nicht klar, wie eine LTA genehmigt werden kann, wenn man eigentlich zu diesem Zeitpunkt schon voll erwerbsunfähig war? Sicherlich können Sie auch meine Befürchtungen nachvollziehen, dass diese Maßnahme nun in Frage gestellt sein könnte oder gar abgebrochen wird. Vielen Dank für Ihr Interesse und Ihre Bemühungen. Gruß Adam
Adamam 06.10.2013 | 13:53
Sehr geehrter Experte/Expertin. vielen Dank, dass Sie sich meiner Sache noch einmal angenommen haben. Die LTA bestehen aus Zuschüssen zu technischen Hilfen, einer Arbeitsplatzanpassung sowie einer befristeten Beschäftigung. Die Anträge hierzu wurden im Dezember 2012 gestellt und das Gutachten Mitte 2013. Der Rentenantrag erfolgte auf Ratschlag. Ich kann sehr wohl nachvollziehen, dass sich im Rahmen von fortschreitenden Erkrankungen (wie zB. Rheuma, MS, Tumor oder Depressionen) oft kein genauer Zeitpunkt feststellen lässt und so ist mir auch klar, warum die letzte Arbeitsunfähigkeit zugrunde gelegt werden könnte. Niedergeschlagen fühle ich mich, da der Zeitpunkt der Erwerbsunfähigkeit so weit vorgezogen wurde, bis die 3/5-Regelung (noch nicht) erfüllt war. Ich suche nach Informationen, wann und unter welchen Bedingungen die letzte AU als Leistungsfall beurteilt werden kann/ darf/ soll? Nochmals herzlichen Dank. Adam der hofft, doch nicht aus dem "Netz für alle Fälle" zu fallen....
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