Hallo Daniela,
Sie haben die Möglichkeit, in einer der Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung einen Widerspruch aufnehmen zu lassen. Zu diesem Zweck sollten Sie neue medizinische Unterlagen oder Fakten beibringen können, die bisher nicht in das ärztliche Votum der Rentenversicherung einfließen konnten. Ggf. sollten Sie sich auch ausführlich mit Ihrem behandelnden Arzt beraten, damit er Ihnen eine Begründung für den Widerspruch geben kann.