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Rentenabschläge

von Udo02.01.2007 | 14:00
6492 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich erhalte eine teilw. Erwerbsminderungsrente mit 10,8% Abschlag und bin schwerbehindert. Aus einer Rententabelle habe ich entnommen, daß die Altersrente mit Schwerbehinderung für meinen Jahrgang im Alter von 63J.+1Mon. abschlagsfrei in Anspruch genommen werden kann. Trifft diese abschlagsfreie Rentenzahlung auch für mich zu?

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Udo,

unter der Voraussetzung, dass es sich bei Ihrer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung um eine Dauerrente handelt, muss diese bei der folgenden Altersrente für schwerbehinderte Menschen berücksichtigt werden. Das heißt, die Abschläge der bisherigen Rente bleiben erhalten, da diese Rente nach der Vollendung des 63. Lebensjahres beginnt.

Aufgrund der Tatsache, dass es sich um eine teilweise Erwerbsminderungsrente handelt, bleibt der Abschlag für die Hälfte der bisherigen Entgeltpunkte bei 10,8%. Für die andere Hälfte gibt es keinen Abschlag.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Der Experte hat Recht.

Der Hälfte der bisherigen Entgeltpunkte behält den bisherigen Abschlag von 10,8 %. Für die andere Hälfte und evtl. weitere Entgeltpunkte wird der Abschlag neu festgesetzt.

Nehmen Sie die Altersrente mit 63 Jahren und einem Monat in Anspruch hätte diese zweite Hälfte und evtl. neue Entgeltpunkte keinen Abschlag. Gehen Sie zum frühestmöglichen Zeitpunkt mit 60 Jahren und einem Monat in die Altersrente, hätte auch die zweite Hälfte einen Abschlag von 10,8 %.

Zu beachten ist, dass ein Anspruch auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen nur besteht, wenn im Zeitpunkt des Rentenbeginns eine Schwerbehinderung vorliegt.

1 Antworten

Udoam 03.01.2007 | 19:45
ich habe mir eine zweite Expertenmeinung eingeholt (Amtmann der ehem. LVA / seit 05/06 nicht mehr im Dienst). Er sagte: meine derzeitige Rente wird mit dem Rentenfaktor 0,5 berechnet und die spätere Altersrente wegen Schwerbehinderung, mit dem Faktor 1,0. Die Abschläge von 10,8% bleiben bei der gesamten Rente erhalten. Es sei dann, die Gesetzgebung hätte sich geändert. Welche Aussage ist nun richtig?
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