Bei Erfüllung der Voraussetzungen für eine "Altersrente für langjährig Versicherte" können Versicherte, die im Monat November 1947 geboren sind, diese Rente vorzeitig mit vollendetem 63. Lebensjahr in Anspruch nehmen. In Kauf zu nehmen ist ein Abschlag in Höhe von 7,2 %. An dieser Regelung ändert das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz vom März 2007 nichts.
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