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Rentenabschläge

von M.S.14.07.2007 | 17:30
1410 Ansichten
3 Antworten
Hallo, ich bin Jahrgang 1945 und bekomme seit 12.12.2006 Rente wegen voller Erwerbsminderung. Mit der Berechnung der rentenabschläge komme ich nicht klar. Im Rahmen einer Renteninformation wurde mir bereits mitgeteilt, wie hoch eine Rente wegen voller Erwerbsminderung sein könnte. Auch die bislang erreichte Rentenanwartschaft zum 65. Lebensjahr wurde mir mitgeteilt sowie die Höhe der Altersrente, wenn ich bis dahin weiter beiträge einzahlen würde. Von welchem Betrag werden denn nun die Abschläge abgezogen? Von der zukünftigen Altersrente, wenn ich weiter einzahlen würde (also nicht erwerbsunfähig wäre) oder von der bislang erreichten Rentenanwartschaft. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir dazu kompetent antworten könnten. MfG M.S.

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 16.07.2007 | 12:50

Für die Berechnung der Rente zählen nur die bislang erreichten Rentenanwartschaften. Die Renteninformation kann nicht als genaue Grundlage herangezogen werden, da es sich dabei um einen Bruttobetrag handelt und alle Zeiten im Konto berücksichtigt werden und nicht, wie bei der Rente, nur die bis zum Leistungsfall. Die Höhe der Abschläge sind abhängig vom Zeitpunkt des Rentenbeginns.

2 Antworten

Der Rentenprüfer vom linken Niederrheinam 14.07.2007 | 18:03
Nerven Sie hier nicht rum mit solchen Fragen, sondern wenden sich an die DRV Unverschämt von Ihnen solche Fragen hier zu stellen. hi ho hup, tralala,
lotscheram 15.07.2007 | 15:41
Halo M.S. Rentenabschläge werden von den zum Zeitpunkt des Rentenbeginns wegen Ermwerbsminderung ermittelten Entgeltpunkten vorgenommken für so viel Monate mal 0,3%, wie noch ab Rentenbeginn, frühestens aber nur ab dem 60. Lebensjahr bis zum 63. Lbj. fehlen. Maximal können es nur 10,8% sein. Wenn Sie aber bei Rentenbeginn schon älter als 60 waren, entprechend weniger. In diesem Zusammenhang sind die früheren Rentenauskünfte und Renteninformationen wenig hilfreich. Zunächst werden EGPT ohne Minderung ermittelt, davon in Anlage 6 dann aber die ermittelten Punkte für die Minderung subtrahiert und aus den verbleibenden Punkten die Bruttorente ermittelt.
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