Mit Beschluß vom 11.11.2008 hat das Bundesverfassungsgericht beschlossen, dass die Vorschriften über die Bestimmung von Abschlägen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Sie sehen damit, dass der Gedanke, gegen die Abschläge gerichtlich vorzugehen, durchaus schon vorhanden war. Allerdings sind die Erfolgsaussichten nicht besonders groß.