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Experten-Antwort

Rentenabschläge auf Erwerbsminderungsrente

von Michel09.06.2015 | 20:33
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Wie berechnen sich die Abschlaäe auf Erwerbsminderungsrente? Ich bin 61 jahre und 9 Monate und muss ab sofort Erwerbsminderungsrente beantragen. Wie berechnet sich der Zugangsfaktor nach neustem Recht?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Peterle hat es perfekt berechnet. Hier noch ein paar nähere Ausführungen zur Berechnung:

Wenn eine Erwerbsminderungsrente dieses Jahr (2015) beginnt, wird für jeden Kalendermonat der zu erwartenden Rentenzahlung zwischen dem Alter von 60 Jahren und 9 Monaten und dem Alter von 63 Jahren und 9 Monaten ein Abschlag von 0,3 % berechnet.

Wenn Sie also 61 Jahre und 9 Monate alt sind und Ihre Rente im nächsten Monat beginnt, beträgt der Abschlag 7,2 %. Er berechnet sich wie folgt: Für die Monate der zu erwartenden Rentenzahlung zwischen dem Lebensalter von 61 Jahren und 9 Monaten und dem Alter von 63 Jahren und 9 Monaten, das sind 24 Monate, wird ein Abschlag von 0,3 % (24 x 0,3 % = 7,2 %).

Beginnt Ihre Rente einen Monat später, beträgt der Abschlag 6,9 % u.s.w.

Ausnahme: Wenn bei der Berechnung der Rente mindestens 35 Jahre mit bestimmten rentenrechtlichen Zeiten vorhanden sind, wird der Abschlag für jeden Kalendermonat des zu erwartenden Rentenbezugs zwischen dem Alter von 60 Jahren und 63 Jahren berechnet.

Für Sie würde das bedeuten, dass der Abschlag um 2,7 % geringer wird, da für 9 Monate nach dem 63. Lebensjahr kein Abschlag von 0,3 % pro Monat erfolgt. Bei gleichem Rentenbeginn (61 Jahre und 9 Monate) beträgt der Abschlag dann nur 4,5 %.

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6 Antworten

Peterleam 10.06.2015 | 07:27
Bei unterstelltem Rentenbeginn Juli 2015 (und dementsprechend Geburt im Sept. 1953) ergeben sich Abschläge in Höhe von -4,5% (sofern der "Vertrauensschutz" im Sinne von §77 Abs. 4 SGB IV (=35 Jahre) erfüllt ist; "normalerweise" wird das häufig der Fall sein), ansonsten (= ohne Vertrauensschutz in diesem Sinne) ergeben sich Abzüge in Höhe von -7,2%. Jeweils lebenslang. P.
Anne J.am 10.06.2015 | 20:08
Wenn jemand sagt was Sache ist wird schnell gelöscht. Die Dummen wo Abschläge in Kauf nehmen sterben nie aus. So jetzt schnell wieder löschen, Schönen Abend
Anne J.am 10.06.2015 | 17:36
Was heißt muß Rente beantragen. Mit fast 62J. mit diesen Abschlägen wollen Sie das wirklich. Wenn ja, fällt mir dazu nichts mehr ein,Leute gibts.
W*lfgangam 10.06.2015 | 20:50
Hallo Anne J., ich frage jetzt nicht, welche Bildungsgruppe Sie repräsentieren ;-) Es steht Ihnen frei, die Frage von Michel mit eigenen relevanten/kreativen Gedanken zu kommentieren oder die ausführliche Experte/in-Antwort mit weiteren hilfreichen Hinweisen zu ergänzen. Der Inhalt Ihres Beitrags deutet aber eher darauf hin, dass Sie das System an sich kritisieren - ohne zu merken, dass hier nicht die richtige Adresse dafür ist. Gruß w. PS: ich stimme vorab der Löschung meines Beitrags ohne Rückfrage und Konsequenzen zu :-)
Anne J.am 10.06.2015 | 22:16
Sie haben recht Wolfgang, ich bekomme beim Thema Abschlag einen dicken Hals. Meine Schwester wurde vor Jahren von einem Rentenexperten hier im Ort beraten. Es ging um folgendes, Sie 50% Schwerbeh., in ATZ, Krebs-Erkrankung, Er sagte ihr, wenn die ATZ läuft kann dir betr.Abschlag nichts mehr passieren. Das war falsch, sie wurde in der ATZ zurück gestuft auf 30%. Und ging dann mit 10,8% Abschlag in Rente. Später haben wir uns schlau gemacht, nur so etwas unterschreiben wenn der Behindertenausweiß unbefristet ausgestellt ist. Sie ist Witwe und die Rente ist nicht sehr hoch. Experten hier schreiben auch immer schnell von Abschlägen. Beispiele gibt es genug, Leute die über 45 J. gearbeitet haben, Schwerbeh., 53 geb. sollen mit 60J. u 7 Mon. in Rente mit 10,8% Abschlag, für mich unmögliche Zustände. Andere werden nicht richtig beraten, könnten sich arbeitslos melden, gehen aber mit Abschläge in Rente. usw. Da ist vieles am System krank.
-am 11.06.2015 | 08:15
Sie können sich hier gerne zur Sache äußern. Wenn die Äußerungen allerdings unsachlich bzw. politisch werden oder andere Personen beleidigt werden, wird der Beitrag gelöscht – siehe die Hinweise zum Forum.
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