Hallo Franz,
die Auskunft über die Höhe der Beitragszahlung zum Ausgleich einer Rentenminderung ist mit dem Vordruck V0210 zu beantragen.
Für die bei der Auskunft vorzunehmende Hochrechnung für die Zukunft wird gegebenenfalls das Arbeitsentgelt für das vorangegangene und das laufende Kalenderjahr benötigt. Dies kann von Ihrem Arbeitgeber mit dem Vordruck V0211 bescheinigt werden.
Sofern Ihre letzte Kontenklärung schon länger zurück liegt, ist es auch zweckmäßig, wenn Sie den Fragebogen V0300 zu Änderungen seit der letzten Kontenklärung ausfüllen und dem Antrag beifügen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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