Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Rentenabschläge ausgleichen

von Willi03.01.2023 | 21:07
74 Ansichten
12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo,  ich habe eine Frage. Ich bin 1961 geboren, beziehe seit 2006 eine Erwerbsminderungsrente, und bin zu 70% Schwerbehindert.Ich habe aus einer Abfindung ca.3 Rentenpunkte gekauft um eventuelle Rentenabschläge ausgleichen. Was passiert mit diesen Punkten wenn ich Vollerwersgemindert werden sollte? Mit freundlichen Grüßen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Willi,

die bereits gezahlten Beiträge zum Ausgleich von Rentenabschlägen werden bei künftigen Leistungsfällen, also auch bei voller Erwerbsminderung, als Zuschläge an Entgeltpunkten in die Berechnung dieser Rente einbezogen. Die Rente wird aus der Summe aller Entgeltpunkte ermittelt. Die Entgeltpunkte aus den erkauften Zuschlägen werden also mit den Entgeltpunkten aus den Zurechnungszeiten usw. addiert.

In welchem Umfang sich der Zahlbetrag im Vergleich zur bezogenen Rente erhöht, kann nur durch eine Probeberechnung ermittelt werden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

11 Antworten

Renteam 04.01.2023 | 09:10
Fordern Sie sich eine entsprechende Proberentenberechnung an und Sie wissen es. Ohne Ihren Versicherungsverlauf und den Leistungsfall der vollen Erwerbsminderung zu kennen, dürfte es aber nur sehr spekulativ sein.
William 04.01.2023 | 10:18
Mit dieser Antwort kann ich garnichts anfangen! Meine Frage war, was mit den 3 Punkten passiert, wenn ich vollerwersgemindert werden würde, bleiben diese gekauften Punkte vollständig erhalten oder ändert sich da was wegen der Zurechnungszeit. Dankeschön und Gruß
Fritzam 04.01.2023 | 10:21
Ich vermute einfach mal, da haben Sie ein gutes Werk für die Gesamtheit getan. Die Punkte sind für die Katz.
Wunschnameam 04.01.2023 | 11:24
Wann wurden den die Punkte gekauft und sind Sie aktuell in Teilweiser EM?
William 04.01.2023 | 11:58
Ja
Renteam 04.01.2023 | 12:18
Zunächst mal haben Sie das nicht konkret gefragt und trotzdem kann man Ihnen das ohne konkrete Kenntnisse Ihrer bisherigen Berechnung und des Datum des Leistungsfalles für eine volle Erwerbsminderungsrente nicht vorhersagen. Da Sie aber scheinbar zur Fraktion der Besserwisser gehören, warten Sie eben noch die Expertenantwort ab. Auch Sie müssen halt noch sehr viel aus Erfahrung lernen. Viel Erfolg dabei.
Fazitam 04.01.2023 | 12:49
Die Frage ist zwar verständlich, wird aber ohne genauere Kenntnisse des Individualfalls kaum ausreichend beantwortet werden können. Nebenbei. Derartige Fragen sollte man vor der Zahlung und nicht nachher stellen.
Renteam 04.01.2023 | 20:13
Oha und jetzt Willi?
William 04.01.2023 | 20:58
Super Antwort Die Entgeltpunkte aus den erkauften Zuschlägen werden also mit den Entgeltpunkten aus den Zurechnungszeiten usw. addiert. Danke für die professionelle Info
Renteam 05.01.2023 | 07:37
Hallo Willi, die bereits gezahlten Beiträge zum Ausgleich von Rentenabschlägen werden bei künftigen Leistungsfällen, also auch bei voller Erwerbsminderung, als Zuschläge an Entgeltpunkten in die Berechnung dieser Rente einbezogen. Die Rente wird aus der Summe aller Entgeltpunkte ermittelt. Die Entgeltpunkte aus den erkauften Zuschlägen werden also mit den Entgeltpunkten aus den Zurechnungszeiten usw. addiert. In welchem Umfang sich der Zahlbetrag im Vergleich zur bezogenen Rente erhöht, kann nur durch eine Probeberechnung ermittelt werden.
Super Antwort Die Entgeltpunkte aus den erkauften Zuschlägen werden also mit den Entgeltpunkten aus den Zurechnungszeiten usw. addiert. Danke für die professionelle Info
Auch wenn Sie es gern ignorieren. Proberentenberechnung anfordern und Sie haben es schwarz auf weiß. Ist doch gar nicht so schwer.
Langeweileam 05.01.2023 | 08:59
Oha ! Da haben Sie es ihm aber gegeben!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026