Hallo Willi,
die bereits gezahlten Beiträge zum Ausgleich von Rentenabschlägen werden bei künftigen Leistungsfällen, also auch bei voller Erwerbsminderung, als Zuschläge an Entgeltpunkten in die Berechnung dieser Rente einbezogen. Die Rente wird aus der Summe aller Entgeltpunkte ermittelt. Die Entgeltpunkte aus den erkauften Zuschlägen werden also mit den Entgeltpunkten aus den Zurechnungszeiten usw. addiert.
In welchem Umfang sich der Zahlbetrag im Vergleich zur bezogenen Rente erhöht, kann nur durch eine Probeberechnung ermittelt werden.