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Experten-Antwort

Rentenabschläge bei Wechsel der Rentenart

von KS15.10.2019 | 11:41
86 Ansichten
2 Antworten
Ich bin Jahrgang 1964, schwerbehindert auf Dauer und beziehe seit kurzem eine teilweise Erwerbsminderungsrente. Meines Wissens ist mit der Inanspruchnahme dieser Rente ein Rentenabschlag von 10,8 % verbunden. Welcher Rentenabschlag gilt, wenn ich in Zukunft eine abschlagsfreie Altersrente beziehen werde? Gilt dann weiterhin der Abschlag von 10,8 %? Meines Erachtens dürfte dann dieser Abschlag nur für die halbe Rente gelten, bzw. 5,4 % Abschlag für die ganze Rente. Wie wäre es, wenn ich die Rente mit 62 (Rente für Schwerbehinderte, Abschlag auch 10,8 %)später beanspruchen würde. Würde dann für jeden Monat der späteren Inanspruchnahme der Abschlag um 0,3 % sinken, mindestens aber 5,4 Prozent betragen?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 15.10.2019 | 13:25

Hallo KS,

grundsätzlich bleiben die Abschläge für alle Entgeltpunkte (EP), die einmal Grundlage für eine Rente waren, auch für eine folgende Rente erhalten. Für eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bedeutet das, dass die Hälfte der EP auch bei der Altersrente weiterhin die Abschläge hätte. Die andere Hälfte (+ eventuelle weitere erzielte EP) erhalten die Abschläge, die sich aus dem Beginn der Altersrente ergeben würden (ggf. keine Abschläge).

1 Antworten

senf-dazuam 15.10.2019 | 12:06
Hallo KS! Ihre EM-Rente basiert auf x Entgeltpunkten. Die Hälfte davon wird nun aufgrund der teilweisen EM-Rente mit einem Abschlag von 10,8% verknüpft. Wenn Sie später in eine (möglicherweise abschlagsfreie) Altersrente wechseln, werden diese x/2 Entgeltpunkte mit 10,8% Abschlag berechnet, die restlichen mit dem sich für die Altersrente ergebenden Abschlag. Welche Altersrente mit welchem Abschlag wann erreichbar ist, erfahren Sie im Rentenbeginnrechner (rechte Spalte auf dieser Seite).
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