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Rentenabschlag ausgleichen

von Fragezeichen12.11.2007 | 19:47
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15 Antworten
Nach ATZ werde ich mit 60 J nach 45 Beitragjahren in Rente gehen mit 18 %Abschlag. Die LVA hat mir mitgeteilt, daß ich diesen Abschlag mit einer Einmalzahlung in Höhe von 75 TEUR ausgleichen kann. Ist hier der Mindestbeitrag 79,60/Monat angesetzt worden?

15 Antworten

Rentenüberprüferam 12.11.2007 | 21:19
User Fragezeichen, wie kommen Sie auf die 79,6/Monat? Im Normalfall wird der Ermittlung der Ausgleichssumme auch eine Berechnung mit beigefügt. Grundlage sind hier immer die Anteile Entgeltpunkte, die als Minderung in Abhängigkeit der % wegen früherer Inanspruchnahme ermittelt wurden, zu ersehen aus Anlage 6 Rentenbescheid. Einen gegebenfalls zu rechnenden Mindestbetrag kenne ich nicht. Der Ausgleichsbetrag ist bei jedem ein anderer, da die Gesamtsumme Entgeltpunkte bei jedem anders sind und meistens auch die Prozente in der Schwankungsbreite von 0,3% für einen Monat Minderung bis 18% für 60 Mon. Minderung.
Schiko..am 13.11.2007 | 00:13
So sehe ich das von ihnen angesprochene problem. Ein ausgleich für 18% abschlag wird ja wohl für 5 jahre gemeint sein. Tatsache ist doch, bei derzeit 29.488 anzurechender durchschnittsverdienst ergibt sich mit 19,90 % ge- samtbeitrag eine jährliche beitragslast von 5868 E. Ausgehend von 63.000 beitragsbemessung x 19,90% sind es jährlich 12.537 x 5 ergibt 62.685 beitrags aufwand. Sie nennen ja 75 TEUR, meinen ja wahr- scheinlich 75.000 euro.. Da kann ja was nicht stimmen, oder ? Bei 79,60 mindestbeitrag x 12 x 5 jahre wären es ja nur 4.776 beitragsaufwand, einfach lächerlich. Wurde wirklich 75.000 beitragsnachzahlung genannt? Mit freundlichen Grüßen.
Rentenüberprüferam 13.11.2007 | 00:53
Hatte ja in meinem vorangegangengn Beitrag schon ausgeführt, dass für den zu zahlenden Ausgleichsbetrag jeweils relevant ist, wieviel Entgeltpunkte (EP) durch die Minderung (hier 18%) verloren gehen. Natürlich kommt ein so hoher Ausgleichsbetrag auch nur zustande, wenn man viel (EP) hatte, von denen die 18% abgezogen werden. Im von mir berechneten Beispiel habe ich aus dem gesamten Versicherungsleben eine vergleichbare Größe für die Anlage 6 Rentenbescheid ohne Minderung in Höhe von: 67,7875 (EP) zugeordnet. ............18% Minderung davon = 12,2018 (EP). Für diese Größe, ermittelt im Jahr 2007 für das Beitrittsgebiet, wäre ein Ausgleichsbetrag in Höhe von 75.132,45 € zu zahlen. Wenn User Fragezeichen eine Summe (EP) angibt, ohne Minderung, kann ich ihm sagen, ob der Ausgleichsbetrag richtig ermittelt wurde.
Schiko..am 13.11.2007 | 07:59
Müntes volksschule sauerland rechnet so: 29.488 verdienst 1 EP. 19,90 % = 5.868,11 beitrag. 75 T. nachz. : 5868,11 = 12.7809 EP. = 18%. 12.7809 EP. : 18 x 100 ergeben 71.0053 EP. Minus 18 % sind 12.7809 EP., verbleiben 58.2241 EP. Ich behaupte einfach vor minderung gelten 71.0053 entgeltpunkte. Nun rechne mal schön, lieber freund lotscher. herzlichst.
sabam 13.11.2007 | 08:37
Bei den von Ihnen angeführten 79 Euro 60 handelt es sich um den Mindestbeitrag für freiwillige Beiträge, welcher mit dieser Thematik jedoch nichts zu tun hat. Hier geht es um den Ausgleich von Abschlägen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters, geregelt in § 187 a SGB VI.
Fragezeichenam 13.11.2007 | 08:33
Vielen Dank! Die LVA schreibt: Diese Rentenminderung in Höhe von 284,42 EUR (wg. 60 Kalendermon. vorzeitiger Inanspruchnahme) kann bis zur Vollendung des 65 Lebensj. durch Zahlung von Beiträgen in Höhe von 75.660,44 EUR ausgeglichen werden. Formel: 10,8848 Entgeltpunkte x 5699,8500 Faktor : 0,820 Zugangsfaktor. Verstehe ich da was falsch?
Fragezeichenam 13.11.2007 | 09:04
Wenn ich also den Abscghlag verringern will, muss ich aus eigenen Mitteln bis zu 75 TEUR einzahlen und wenn ich mich nach der ATZ z.B. Arbeitslos melden würde, reicht der Mindestbeitrag von 79,60 EUR je Monat? Ich will meine Rente nicht aufstocken, sondern nur den Abzug verringern. Wie kommt denn dieser riesige Unterschied zustande?
Schiko.Originalam 13.11.2007 | 09:13
Bitte die unterschiede nicht verwechseln. Der mindestbeitrag von 79,60 bringt ja pro jahr nur 4,28 euro rente. MfG.
sabam 13.11.2007 | 09:23
Wie schon oben erwähnt, haben freiwillige Beiträge mit diesem Sachverhalt nichts zu tun. Also am besten die 79,60 vergessen. Der "Riesenbetrag" kommt durch im Gesetz festgelegte Berechnung zustande. Sie erhalten durch die Zahlung des vollen Ausgleichsbetrags ja auch für die komplette Dauer der Rentenzahlung bis zu Ihrem Lebensende 284,42 Euro mehr Rente. Rein wirtschaftlich betrachtet, wäre es wahrscheinlich rentabler, das Geld anderweitig anzulegen, ausser Sie wissen jetzt schon, dass Sie 100 Jahre alt werden. ;-)
Fragezeichenam 13.11.2007 | 09:35
Ja, Danke, ich habe es jetzt verstanden, und die Planung auf 100 Jahre ist mir zu riskant. Doch glücklich bin ich nicht, nach 45 Beitragsjahren mit 18 % Abschlag bestraft zu werden, zumal seit ATZ-Unterzeichnung Ende 2003 meine Planung keinen Bestand mehr hat infolge div. Verteuerungen (Steuern, Energie usw.) Ich bin recht verzweifelt und zornig.
Mam 13.11.2007 | 09:54
Aber dass sie mit 60 Jahren einen Abschlag von 18 % haben werden war doch auch schon im Jahr 2003 bekannt...
uweam 13.11.2007 | 10:25
Dass aber in der BRD - Neuzeit die Einkommen und indirekt damit auch die Renten nicht mehr die Inflationsrate ausgleichen sondern Nullrunden und lächerliche Erhöhungen zur Norm werden, wusste er nicht
Frankam 13.11.2007 | 12:09
Hätte er aber wissen können, angesichts der absehbaren Entwicklung des Rentensytems.
Mam 13.11.2007 | 12:19
Das war auch im Jahr 2003 schon absehbar...
Rentenüberprüferam 13.11.2007 | 13:52
Lieber Frend Schiko, Die Gesamtentgeltpunkte für User "Fragezeichen" btragen 60,4711 EGPT. Davon 18% = 10,8848 EGPT Abzug. verbleiben 49,5863 (EP) Für die geminderten (EP) ist ein Ausgleichsbetrag in Höhe von 75.660,64€ zu bezahlen, die Angaben der DRV sind korrekt.
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