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Experten-Antwort

Rentenabschlag bei Erwerbsminderung

von XXX06.10.2022 | 09:25
1137 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Rentenabschlag bei Erwerbsminderung von 10,8 % wie sieht dazu die Berechnung aus? Werden die 10,8 % von der Bruttorente abgezogen? Mein Rentenbescheid ging anscheinend verloren und der neue Bescheid befindet sich noch in der Bearbeitung. Danke für einen Hinweis

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo XXX,

in einer Renteninformation oder Rentenauskunft wird immer die bereits um den Rentenabschlag von maximal 10,8 % gekürzte Erwerbsminderungsrente ausgewiesen.

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8 Antworten

Abeckyam 06.10.2022 | 12:34
Hallo, In meinem Rentenbescheid wurden die persönlichen Entgeltpunkte, die für die Erwerbsminderungsrente ermittelt wurden (also mit Hochrechnung auf das Lebensalter Regelaltersrente), bereits um die 10,8 % (heisst dann Zugangsfaktor 0,892 anstatt 1,0) verringert und dann mit dem aktuellen Rentenwert multipliziert. Das ergibt dann die Bruttorente. Beispiel: Persönl. Entgeltp. 45,0628 x 0,892 = 40,1960 verbleibende EP). Und dann 40,1960 x 36,02 aktueller Rentenwert wären dann € 1.447,86 brutto.
xxxam 06.10.2022 | 12:00
und was nützt mir diese Antwort. Ich möchte die genaue Berechnung wissen. Danke
Abschlägeam 06.10.2022 | 12:36
Hallo XXX, So wie Ihr Beitrag sich anhört, sprechen Sie zwar auch von 'Bescheid', scheinen aber eine Renteninformation bzw -Auskunft zu meinen. Die RentenAUSKUNFT ist ausführlicher und enthält auch Ihren bisherigen Versicherungsverlauf. Ausgehend von diesen Zahlen wird dann berechnet, wie hoch Ihre Erwerbsminderungsrente wäre, wenn Sie 'Jetzt', also nach den dort aufgeführten Daten, erwerbsgemindert werden würden. Hier wird dann entsprechend des Rentenbeginnjahres eine 'Zurechnungszeit' berücksichtigt, die Ihre EP erhöht. Die Gesamt-EP werden dann um 0,3% pM bzw. maximal für 36 Monate = 10,8 % gekürzt. Und dieser gekürzte Wert wird dann mit dem aktuellen Rentenwert (2022 = 36,02 EUR West) multipliziert. Dies ergibt dann Ihren Rentenbeitrag. Sofern Sie nur 'halb' erwerbsgemindert wären, wäre der Rentenbetrag dann die Hälfte davon. Vom Bruttorentenbetrag abgezogen würde dann noch (wenn eine EM-Rente bewilligt wird und es zur Auszahlung kommt) der halbe Beitrag zur KV+KV-Zusatz und der volle Beitrag zur Pflegeversicherung (oder Sie erhalten unter bestimmten Voraussetzungen -PKV/freiwillige ges. KV- einen entsprechenden Zuschuss). Da der Leistungsfall einer Erwerbsminderung aber auch VOR den Daten, die in einer Renteninformation/-Auskunft berücksichtigt werden, liegen kann und sich dann die Berechnungen entsprechend ändern, können Sie die exakten Berechnungsunterlagen erst erhalten, wenn Sie eine Erwerbsminderungsrente beantragt haben, diese dann auch bewilligt wurde und Sie zu dem entsprechenden Bescheid diese dann anfordern. Ob Sie überhaupt eine Erwerbsminderungsrente erhalten würden, hängt außer den gesundheitlichen Voraussetzungen auch noch von versicherungsrechtlich zu erfüllenden Zeiten ab. So kann es sein, dass Sie zwar voll erwerbsgemindert sind (wird nur auf Antrag festgestellt), und dennoch keine EM-Rente erhalten, weil Sie diese Voraussetzungen nicht erfüllen. Weitere Hinweise finden Sie auch in dieser Broschüre https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… oder Sie wenden sich für einen ausführlichen Beratungstermin an Ihre zuständige DRV. Alles Gute!
Peter T. am 06.10.2022 | 16:26
Bei Ihrer Art zu fragen und schon helfenden nochmals anzugehen sollte man Ihnen überhaupt nicht bantworten! Wie wollen Sie denn ohne Bescheid wissen ob der Zahlbetrag richtig ist und wie sollen es dann Außenstehende beantworten, die überhaupt keine Daten von Ihnen haben? Warten Sie den Bescheid ab und dann sehen Sie was eventuell verrechnet wurde und wo ihr Denkfehler ist (wenn Sie meinen da stimmt etwas mit der Summe nicht)...
XXXam 06.10.2022 | 16:10
was ist an meiner Frage unverständlich. Ich habe eine bewilligte EM-Rente bereits als Gutschrift auf meinem Konto. Aber der Rentenbescheid fehlt. Bereits nachgefragt und um Duplikat gebeten. Es dauert aber noch. Der Zahlbetrag der EM-Rente stimmt aber nicht überein. Deshalb war meine Frage wie sich das berechnet mit dem Rentenabschlag. Danke
Abschlägeam 06.10.2022 | 16:38
Zitat von XXX anzeigen
Selbst der 'Experte' ist davon ausgegangen, dass es sich um eine Renteninformation/-auskunft handelt, also ist offenbar an Ihrer Frage doch etwas missverständlich... kann ja mal passieren. Wenn Sie aber bereits eine Zahlung auf Ihrem Konto haben, ist dies aber ja schon mal wesentlich besser als keine Zahlung und kein Bescheid, meinen Sie nicht auch :-) Und da Sie die Unterlagen angefordert haben, werden die dann 'irgendwann' (je nachdem, mit welchem Postzustelldienst diese versendet werden) bei Ihnen eintreffen. Da müssen Sie sich dann also noch gedulden. Was an Ihrem Zahlbetrag nicht stimmt, kann aber ansonsten hier im Forum nicht festgestellt werden. Vielleicht liegt es tatsächlich 'nur' an den Abzügen, die die DRV einbehält für Ihre Anteile zur KV (50% von 14,6 % Beitrag plus 50 % von dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag und 100 % Beitrag Pflegeversicherung 3,4% bzw. wenn Sie ein Kind haben 3,05%). Sofern Sie weiterhin keine Post (Zweitschrift Bescheid) erhalten, können Sie auch versuchen (!), bei einer Beratungsstelle Ihrer ZUSTÄNDIGEN DRV vor Ort sich diese ausdrucken zu lassen (ein Versicherungsamt kann hier nicht helfen, die haben keinen Zugriff auf diese Daten). Viel Erfolg!
W°lfgangam 06.10.2022 | 20:20
Zitat von XXX anzeigen
Hallo XXX, WOMIT? ...stimmt der Zahlbetrag nicht überein, welchen Vergleichswert haben Sie vor Augen? Etwa den aus einer früheren Renteninformation/-rentenauskunft? Da wurde lediglich zum Druckdatum dieser Berechnungen ein fiktiver Wert (incl. der zu _diesem Datum_ gespeicherten Versicherungszeiten /der hier zu berücksichtigen Zurechnungszeit bis 65+xx /der maßgebenden Rechenwerte /Bruttorentenbetrag vor Abzug KV/PV) dargestellt. Eine _tatsächlich_ bewilligte EMRT zum Tag xx.yy.zzzz hat zwangsläufig Abweichungen - positiv wie negativ. Ihr auf dem Konto stehender Auszahlungsbetrag ist bereits um den maßgebenden Abschlag + Ihre persönlichen KV/PV-Beiträge bereinigt. Gruß w. PS: wann war denn die Gutschrift auf Ihrem Konto? Gerade eben/vor ein paar Tagen? ...Rentenzahlung ist manchmal schneller da, als die Schneckenpost/Bescheid in Ihrem Briefkasten - dann Geduld, 'HB-Männchen' bleibt noch für 14 Tagen in der Schachtel ;-)
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