Bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze können Rentenminderungen durch die vorzeitige Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters durch Zahlung von Beiträgen ausgeglichen werden. Ein entsprechender Antrag ( V210) ist beim Rentenversicherungsträger zu stellen.
Hinsichtlich der steuerrechtlichen Beurteilung des Einzahlungsbetrages wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt.