Hallo Andre 74,
wer seine Altersrente bereits vor Erreichen der regulären Altersgrenze beziehen möchte, muss in der Regel eine Rentenminderung in Kauf nehmen: Für jeden Monat, den Versicherte früher in Rente gehen, erhalten sie einen Abschlag von 0,3 Prozent. Für einen um ein Jahr vorgezogenen Rentenbeginn sind das 3,6 Prozent. Mit gesonderten Beitragszahlungen kann diese Rentenminderung aber ausgeglichen werden.
Wer mindestens 50 Jahre alt ist und die Voraussetzungen für den Bezug einer vorgezogenen Altersrente erfüllen kann, hat die Möglichkeit seine Abschläge bei der Altersrente vorab auszugleichen. Auf Antrag erstellt die Rentenversicherung eine Auskunft über die Höhe der maximal möglichen Sonderzahlung. Die Berechnung ist an die geltenden Rechengrößen der Rentenversicherung gekoppelt.
Wer über eine Sonderzahlung nachdenkt, sollte sich mit der Rentenversicherung in Verbindung setzen und sich einer der Auskunfts-und Beratungsstellen beraten lassen.
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Wissenswertes-zur-Rente/FAQs/Rente/Rentenabschlaege/Rentenabschlag_Liste.html
Sie können öfter einen Antrag stellen, z.B. weil sich die Beiträge z.B. durch höheres Einkommen geändert haben, solang Sie noch nicht das Regelalter erreicht haben. Zum Antragszeitpunkt erfolgt auf Basis der bisherigen Einzahlungen einen Hochrechnung für dir weiteren Monate bis zum Rentenbeginn.
Spätere Ausgleichzahlungen werden aufgrund höherer 'Preise' für Rentenpunkte üblicherweise teuerer, demnach wäre ein frühzeitiger Ausgleich durchaus zu überlegen.
Achten Sie auch auf die Steueroptimierungsmöglichkeiten für das Jahr der (evtl. gesplitteten) Einzahlungen.
Hallo,
ja, können Sie. Sie können aber auch jetzt die Berechnung der Ausgleichszahlung für die Rente ab 63 beantragen und später eine neue Berechnung ab 63 mit den aktualisierten Entgelten...
Jeder Praktiker wird wie @batrix raten die Anfrage “auf 63” zu machen.
Dann wird der aktuell höchste Betrag errechnet - weniger können Sie immer zahlen.
Und in den kommenden 13 bis 17 Jahren das gleiche Nochmals, wenn sich Löhne erhöht haben oder Sie mehr zahlen wollen.
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