Guten Tag,
Deutsche, Angehörige der EU-Mitgliedstaaten und sonstige Staatsangehörige erhalten im Regelfall die volle deutsche Rente, auch wenn sie ihren Lebensmittelpunkt aus Deutschland in die anderen EU-Mitgliedstaaten verlegt haben.
Einschränkungen können sich für Sie ergeben, wenn Sie von Deutschland in einen anderen EU-Mitgliedstaat verziehen und in Ihrer deutschen Rente auch ausländische Zeiten (wie etwa Versicherungszeiten nach dem deutschpolnischen Abkommen von 1975) enthalten sind. Unter Umständen kann sich Ihre Rente dann verringern.
Gegebenenfalls setzen Sie sich bitte mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger direkt in Verbindung, wenn Sie individuelle Informationen zu Ihren Versicherungszeiten und deren Bewertung bei Zahlung der Rente ins Ausland benötigen.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
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