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Experten-Antwort

Rentenabschläge bei Entlassung aus der deutschen Staatsbürgerschaft?

von Lissy Kleinheinz 26.02.2024 | 10:30
228 Ansichten
3 Antworten
Da ich schon viele Jahre im EU-Ausland lebe beabsichtigte ich einen Antrag auf Entlassung aus der deutschen Staatsbürgerschaft zu beantragen und eine andere EU-Staatsbürgerschaft zu beantragen. Habe ich deshalb Abschläge bei meiner deutschen Rente zu befürchten?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 26.02.2024 | 14:56

Guten Tag,

 

Deutsche, Angehörige der EU-Mitgliedstaaten und sonstige Staatsangehörige erhalten im Regelfall die volle deutsche Rente, auch wenn sie ihren Lebensmittelpunkt aus Deutschland in die anderen EU-Mitgliedstaaten verlegt haben.

 

Einschränkungen können sich für Sie ergeben, wenn Sie von Deutschland in einen anderen EU-Mitgliedstaat verziehen und in Ihrer deutschen Rente auch ausländische Zeiten (wie etwa Versicherungszeiten nach dem deutschpolnischen Abkommen von 1975) enthalten sind. Unter Umständen kann sich Ihre Rente dann verringern.

 

Gegebenenfalls setzen Sie sich bitte mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger direkt in Verbindung, wenn Sie individuelle Informationen zu Ihren Versicherungszeiten und deren Bewertung bei Zahlung der Rente ins Ausland benötigen.

2 Antworten

am 26.02.2024 | 11:49
Die Staatsangehörigkeit hat grundsätzlich nichts mit Rentenabschlägen zu tun. Falls es was mit FRG, also Vertriebenenrentenrecht bzw. Spätaussiedlerrecht zu tun haben sollte, ist die Frage ob man als Nichtdeutscher auch die Spätaussiedler-Eigenschaften haben kann.
Egalam 26.02.2024 | 14:22
Der Kollege hat ja schon seine Bedenken darüber kundgetan, wenn Sie Fremdrentenzeiten haben. Aber ich verstehe ihr Problem nicht. Behalten Sie die Deutsche und beantragen Sie die Staatsbürgerschaft im anderen EU-Land dazu. Dann haben Sie halt die Doppelte Staatsbürgerschaft. Sie müssen also gar nicht erst in "rechtlich gefährliche Gewässer" begeben.
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