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Rentenabzug bei vorzeitiger Rente bei Teilrente

von Josef02.07.2007 | 22:56
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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wie verhält es sich bei Vorzeitiger Anspruchnahme von Teilrenten z.B. 1/3 Rente. Wird der Abzug dann in Höhe der gesamt Rente oder nur z.B für 1/3 dauerhaft abgezogen. Also 1/3 mit 63 Jahren, Volle Altersrente mit 65 Jahren.

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2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Bei der Umwandlung der Teilrente in die Vollrente erhalten, die Entgeltpunkte, die noch nicht Grundlage einer Rente waren, die Kürzung, die am Umwandlungstag vorlagen; also z.B. mit 64 Vollrente mit den restlichen EP 3,6% Kürzung.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Unterstellt Sie werden zum 01.10.2007 Altersrentner wegen Alo mit 12,9% Kürzung. Die ab 01.10.2007 erwirtschafteten Beiträge für die Pflege Ihrer Frau würden zum 65. LJ ohne Kürzung zusätzlich dazukommen. Beantragen Sie bereits zum 64. LJ die Vollrente würden nur die Pflegezeiten um 3,6% gekürzt.

3 Antworten

Josefam 03.07.2007 | 09:42
Hallo, das kapiere ich noch nicht ganz. Können Sie mir das noch genauer erklären. Ich habe noch keine Rente beantragt. Bin April 1946 geboren und am 1.1.2004 beschäfftigungslos, Bin seit 1995 Pflegeperson für meine behinderte Frau und meine behindeten Söhne. Lebe derzeit von Hartz IV. Überlege ob ich nicht Teilrente beantrage um von Hartz IV weg zu kommen. Möchte aber so wenig wie möglich Rentenabzug bekommen.
Josefam 03.07.2007 | 12:40
An Experte und lotscher. Vielen Dank, jetzt denke ich habe ich es kapiert.
lotscheram 03.07.2007 | 10:32
Hallo Josef, es ist auch alles nicht so einfach zu verstehen. Theoretisch hätten sie schon ab dem 60. Lbj. die Rente wegen Arbeitslosigkeit in Anspruch nehmen können, da aber mit 18% Minderung. Da Sie inzwischen bereits 61. Jahre sind und Sie würden ab Oktober 2007 die Rente beantragen, hätten Sie, wie vom "Experten" ermittelt, noch 12,9% Rentenminderung. Alle bis September 2007 zu berücksichtigenden Verdienste, auch die der Pflege, gehen in diese Berechnung mit ein und sind auch Bestandteil der Minderung. Es ist egal, ob Sie die Rente als 2/3, 1/2 oder 1/3 Rente beziehen, Sie haben bei Rentenbeginn 10-2007 12,9% Minderung, weil nicht der Anteil der beanspruchten Rente die Minderung bestimmt, sondern der Zeitpunkt der Inanspruchnahme. Es ist in Ihrem Fall vielleicht auch hilfreich, wenn Sie einen Vergleich anstellen wie folgt: Nehmen Sie die letzte Renteninformation zur Hand, sie Sie bekommen haben und ziehen von dem Betrag, der neben der Aussage steht: "Ihre bislang erreichte Rentenanwartschaft entspräche zum 65. Lebensjahr nach heutigem Stand einer monatlichen Altersrente von:" einfach mal 12,9% ab, von dem Ergebnis dann noch mal 8,5% für Krankenversicherung- und Pflegegeld. Den verbleibenden Wert vergleichen Sie mit Ihrer im Augenblick bezogenen Leistung ALG II /Harz IV. Der Betrag, um den die Rente trotz Minderung höher ist, verschenken Sie für so viel Monate, wie Sie sie nicht in Anspruch nehmen. Sie dürfen auch gern Summen nennen, ich rechne es für Sie aus. Sollten Sie eine Teilrente wählen, würde der Pflegebetrag ab Teilrentenbeginn bis zur Vollrente ab 65. wie vom "Experten" dargestellt, ungekürzt dann noch mal mit berücksichtigt werden.
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