Bei der Umwandlung der Teilrente in die Vollrente erhalten, die Entgeltpunkte, die noch nicht Grundlage einer Rente waren, die Kürzung, die am Umwandlungstag vorlagen; also z.B. mit 64 Vollrente mit den restlichen EP 3,6% Kürzung.
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Bei der Umwandlung der Teilrente in die Vollrente erhalten, die Entgeltpunkte, die noch nicht Grundlage einer Rente waren, die Kürzung, die am Umwandlungstag vorlagen; also z.B. mit 64 Vollrente mit den restlichen EP 3,6% Kürzung.
Unterstellt Sie werden zum 01.10.2007 Altersrentner wegen Alo mit 12,9% Kürzung. Die ab 01.10.2007 erwirtschafteten Beiträge für die Pflege Ihrer Frau würden zum 65. LJ ohne Kürzung zusätzlich dazukommen. Beantragen Sie bereits zum 64. LJ die Vollrente würden nur die Pflegezeiten um 3,6% gekürzt.
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