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Experten-Antwort

Rentenabzug bei vorzeitiger Teilrente auch nach regulärem Rentenbeginn?

von pepataka25.03.2024 | 06:02
208 Ansichten
3 Antworten
Ich möchte nach über 35 Jahren im Arbeitsverhältnis (langjährig Versicherter) vorzeitig in Rente gehen und hätte bei Bezug einer Vollrente derzeit laut Rentenbescheid fest 4,8% Rentenabzug für den kompletten Bezugszeitraum meiner Rente (0,3% pro Monat) auch nach dem regulären Rentenbeginn. Kann ich diesen Abzug zum regulären Rentenbeginn in 12-2025 mit dem Bezug jetzt einer Teilrente umgehen?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 25.03.2024 | 11:01

Hallo pepataka,

wenn Sie zunächst eine Teilrente in Anspruch nehmen, dann wird der Abschlag bei diesem Teil der Rente berücksichtigt.

Teile der Rente die Sie erst zum regulären Rentenbeginn in Anspruch nehmen erhalten dann keinen Abschlag.

Bitte beachten Sie, dass die Zahlung einer Betriebsrente davon abhängig sein kann, ob Sie eine Teilrente oder eine Vollrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung in Anspruch nehmen.

2 Antworten

Renteam 25.03.2024 | 06:13
Grundlegend ja. Wenn Sie jetzt beispielsweise eine 50% Teilrente nehmen, bleibt der Abzug auf die 50% ein Leben lang erhalten. Wenn Sie ab 12/25 auf eine Vollrente erhöhen, haben Sie auf die anderen 50% keine Abzüge mehr.
gut überlegenam 25.03.2024 | 09:51
Berücksichtigt man die anstehende Rentenerhöhung zum 01.07.2024 (lt. neuesten Mitteilungen 4,51%, muss noch durch den Bundesrat), dann hätten Sie bei einer 1.000,00 EUR Rente (brutto) 'nur' ca. 6,00 EUR weniger als wenn Ihre Rente 'jetzt' abschlagsfrei wäre. Und überlegen, ob Sie für mehr als 12 Monate auf z.B. 50% verzichten wollen, somit in dem Beispiel also auf ca. 6.000,00 EUR. Da rechnen Sie doch lieber noch mal nach, wie alt Sie denn werden wollen :-) (Wenn aufgrund des Bezuges einer (vorgezogenen) Altersrente auch noch eine andere (Betriebs-)Rente abhängt, wird hier meist eine Vollrente zumindest im ersten Monat gefordert, das also ggfs. außerdem beachten)
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