Hallo pepataka,
wenn Sie zunächst eine Teilrente in Anspruch nehmen, dann wird der Abschlag bei diesem Teil der Rente berücksichtigt.
Teile der Rente die Sie erst zum regulären Rentenbeginn in Anspruch nehmen erhalten dann keinen Abschlag.
Bitte beachten Sie, dass die Zahlung einer Betriebsrente davon abhängig sein kann, ob Sie eine Teilrente oder eine Vollrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung in Anspruch nehmen.
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