Beantragen Sie unter Vorlage des Schwerbehindertenausweises die Überprüfung des ablehnenden Bescheides nach § 44 SGB X. Ergibt sich für die Altersrente wegen Schwerbehinderung kein späterer Beginn, wie für die Frauenaltersrente, dann dürften Sie Anspruch auf die abschlagsmäßig günstigere Altersrente wegen Schwerbehinderung haben.