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Rentenalter im Ausland

von Angestellte30.01.2008 | 22:29
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Guten Abend, ich bin 1952 geboren und habe von 1969 bis 1983 Pflicht + Schulausbildungsbeitraege von insgesamt 169 Monaten bei der BFA geleistet. Ab 1983 arbeite ich in Italien, wo ich bis heute - abgesehen von 10 Monaten Arbeitslosigkeit und 6 Monaten unbezahlten Mutterschaftsurlaub immer bei der itaienischen Rentenversicherungsanstalt INPS sozialversichert war. Ich weiss, dass meine Versicherungszeiten zusammen gerechnet werden. (Das Alter, mit welchem ich Rente beantragen kann, ist jedoch in Italien niedriger als in Deutschland.) Ich wuerde gern wissen, ab welchem Alter mir der deutsche Anteil meiner Rente zusteht. Ich werde die Rente hier in Italien beantragen. Der Antrag gilt ja fuerh beide REntenansprueche. Falls der italienische Teil frueher gewaert wird, muss ich dann spaeter nochmals einen Antrag fuer den deutschen Teil stellen? Danke fuer ihre Antwort.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Soweit ich es Ihren Angaben entnehmen kann, erreichen Sie wahrscheinlich unter Zugrundelegung der italienischen Versicherungszeiten die Wartezeit von 35 Versicherungsjahren. Damit haben Sie in Deutschland frühestens mit dem 63. Lebensjahr einen Rentenanspruch unter Zugrundelegung eines Abschlags von 9 %, der auch ein Leben lang bleiben wird. Sollten Sie die deutsche Rente ohne Abschlag erhalten wollen, müssen Sie warten, bis Sie 65 Jahre und 6 Monate alt sind, außer sie haben für 45 Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit gezahlt, dann können Sie die Altersrente schon mit 65 Jahren ohne Abschlag beabspruchen. Wenn Ihr Anspruch in Italien schon früher besteht, müssen Sie später erneut einen Antrag auf die deutsche Rente stellen. Dieser Antrag ist im Wohnsitzstaat zu stellen. Dazu empfiehlt es sich, sich erneut an INPS zu wenden, damit dieser zusammen mit den entsprechenden Formblattanträgen auch gleich eine Aufstellung Ihrer italienischen Versicherungszeiten an die Deutsche Rentenversicherung schicken kann.

Viele Grüße nach Italien

Ihr Expertenteam

3 Antworten

no nameam 31.01.2008 | 06:51
Sollten Sie die Vertrauensschutzregelung erfüllen (Altersteilzeitvertrag vor dem 01.01.2007 abgeschlossen - ATZ muss nicht zwingend tatsächlich ausgeübt worden sein), so können Sie mit 65 in Rente gehen, also 2017. Ist der Vertrauensschutz nicht gegeben, so wird Ihr Renteneintrittsalter auf 65 Jahre und 6 Monate angehoben. Wird die Rente in Italien früher bewilligt und, da der Antrag ja auch für die Deutsche RV gilt, dieser in Deutschland abgelehnt, weil Sie noch nicht alt genug sind, so müssen Sie den Antrag später nochmals stellen. (meine Annahme, leider weiß ich nicht, wie die italienischen Träger dies handhaben) Nochmal stellen ist aber auf alle Fälle besser als sich drauf zu verlassen, dass schon einer von denen was tun wird ;-)
Angestellteam 31.01.2008 | 09:16
Herzlichen Dank fuer die schnelle Rueckantwort
Angestellteam 31.01.2008 | 09:32
ich haette da noch eine Zusatzfrage an no name: ich habe keinen ATZ-Vertrag in Deutschland, da ich ja seit 25 in Italien arbeite. In Italien arbeite ich jedoch Part-time. Kann ich fuer meine Taetigkeit hier in Italien denn in Deutschland einen ATZ Vetrag abschliessen und braechte mir das Vorteile? (Hier in Italien gibt es so eine Regelung nicht, soweit ich weiss) Danke.
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