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Experten-Antwort

Rentenanerkennungszeit als begleitende Ehefrau eines Entwicklungshelfers

von Mary10.12.2025 | 07:50
186 Ansichten
8 Antworten

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Ich war von April 1977 bis August 1979 als begleitende Ehefrau mit meinem Mann (im Dienst des DED) in einem Entwicklungsland, davon 3 Monate in der Vorbereitungszeit in Berlin. Mein erstes Kind kam im Februar 1979 zur Welt. Die Zeit vom April 1977 bis Januar 1979 wurde mir bei der Rentenberechnung nich angerechnet. Wird diese Zeit ratsächlich nicht anerkannt?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Grundsätzlich erhalten Sie Kindererziehungszeiten für die Erziehung des Kindes in Deutschland.
Werden Kinder im Ausland erzogen, ist die Anrechnung nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, ob z. B. eine Verbindung zur deutschen Sozialversicherungspflicht der erziehenden Person bzw. deren Ehepartner noch bestand.
Daher ist eine nochmalige Prüfung beim zuständigen RV-Träger zu empfehlen.
 

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7 Antworten

hmam 10.12.2025 | 08:24
Die Begleitung des Ehemannes bei einer Berufstätigkeit im Ausland ist kein rentenrechtlicher Tatbestand sondern Privatvergnügen.
Geldgieram 10.12.2025 | 08:30
Was haben Sie denn in diesem Zeitraum geleistet, außer Ihren Mann zu begleiten? Die Zeit wird tatsächlich nicht anerkannt. Schön, dass Ihnen das jetzt schon auffällt.🤦‍♂️
Schadeam 10.12.2025 | 08:58
Man hätte damals freiwillig einzahlen können oder eben auch Entwicklungsdienst leisten. Die Begleitung des Mannes ist keine Rentenzeit.
verwirrtam 10.12.2025 | 12:56
Zitat von Experte/in anzeigen
Die Fragestellerin schrieb: "Mein erstes Kind kam im Februar 1979 zur Welt. Die Zeit vom April 1977 bis Januar 1979 wurde mir bei der Rentenberechnung nich angerechnet." Für mich würde das im Umkehrschluss doch bedeuten, dass die KEZ bei der Rente berücksichtigt wurden. Was soll denn da noch geprüft werden? Oder verstehe ich hier was völlig falsch?
Schadeam 10.12.2025 | 12:58
Zitat von Experte/in anzeigen
Die Expertenantwort geht leider an der Frage vorbei, gefragt wat nicht nach KEZ ab 1979 sondern nach den 2 Jahren vorher….grins So gesehen ist es nonsense das nochmals prüfen zu wollen, den dieKEZ wurden offenbar richtig zugeordnet.
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