Grundsätzlich erhalten Sie Kindererziehungszeiten für die Erziehung des Kindes in Deutschland.
Werden Kinder im Ausland erzogen, ist die Anrechnung nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, ob z. B. eine Verbindung zur deutschen Sozialversicherungspflicht der erziehenden Person bzw. deren Ehepartner noch bestand.
Daher ist eine nochmalige Prüfung beim zuständigen RV-Träger zu empfehlen.