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Experten-Antwort

Rentenanliegen wird zwischen zwei EU-Staaten hin- und hergeschubst - wer ist zuständig?

von Hypatia18.03.2026 | 17:56
239 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich beziehe seit sechs Jahren deutsche Erwerbsunfähigkeitsrente und bin vor zwei Jahren innerhalb der EU ins Ausland gezogen (Irland). Ich habe ausschließlich in Deutschland gearbeitet und nie in Irland. Nun habe ich vor sechs Monaten einen Antrag auf Weiterbewilligung der Erwerbsunfähigkeitsrente gestellt. Die Rentenversicherung hat sich in diesem Zeitraum nicht bei mir gemeldet. Stattdessen erhielt ich aber nach Ablauf von fünf Monaten ein Schreiben von irischen Rentenversicherungsträger, in dem mir dieser mitteilt, dass "mein Antrag" auf Erwerbsminderungsrente in Irland abgelehnt werden müsse, weil ich in Irland nie Rentenpunkte erworben hätte. Ich habe in Irland aber nie einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt, sondern das scheint von der deutschen Rentenkasse veranlasst worden zu sein. Die deutsche Rentenkasse teilt mir jetzt mit, sie könne meinen Antrag nicht bearbeiteten, weil vorher die irische Rentenkasse eine Gesundheitsprüfung durchführen müsse. Die irische Rentenkasse sagt, sie sei für mich gar nicht zuständig. Wie ist die Rechtslage in einem solchen Fall und was sollte ich jetzt tun?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hypatia,

 

die Deutsche Rentenversicherung kann bei Aufenthalt des Versicherten im Ausland die ausländischen Behörden bitten, den Gesundheitszustand zu begutachten. Ob nun der irische Rentenversicherungsträger diese Bitte missverständlich aufgefasst hat, kann von hier aus nicht geprüft werden.

In jedem Fall empfehlen wir Ihnen dringend, Kontakt zum deutschen Rentenversicherungsträger aufzunehmen und den Sachverhalt mit Ihrer zuständigen Sachbearbeitung zu besprechen. 

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

 

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1 Antworten

KSCam 18.03.2026 | 18:21
Bei Weiterbewilligungen ist der aktuelle Gesundheitszustand zu prüfen. Da Sie in Irland leben, wendet sich die DRV an die medizinischen Dienste dort um zu aktuellen Berichten zu kommen - ein durchaus üblicher Verwaltungsvorgang innerhalb der EU. Oder hätte man Sie zum Gutachter in D einladen sollen? Vermutlich hat die irische Verwaltung da etwas falsch interpretiert,…?? Aber wer da wo etwas falsch gemacht hat, kann das Forum nicht klären
Deutsche Rentenversicherung
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