Hallo Hypatia,
die Deutsche Rentenversicherung kann bei Aufenthalt des Versicherten im Ausland die ausländischen Behörden bitten, den Gesundheitszustand zu begutachten. Ob nun der irische Rentenversicherungsträger diese Bitte missverständlich aufgefasst hat, kann von hier aus nicht geprüft werden.
In jedem Fall empfehlen wir Ihnen dringend, Kontakt zum deutschen Rentenversicherungsträger aufzunehmen und den Sachverhalt mit Ihrer zuständigen Sachbearbeitung zu besprechen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung