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Experten-Antwort

Rentenanpassung

von Maewa29.06.2022 | 21:04
105 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, bei der Erstellung meiner Einkommensteuer habe ich die von der Rentenversicherung bestätigten Daten der Jahre 2020 und 2021 verglichen. Dabei stellte ich fest: Bestätigte Bruttorente für 2021 höher als 2020 Bestätigter Anpassungsbetrag für 2021 höher als für 2020. Bedeutet, dass ich für 2021 mehr versteuern muss, obwohl es 2021 keine Rentenerhöhung gab. Welche Erklärung gibt es? Danke für eine von Laien verständliche Erklärung. Freundliche Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Maewa,

zum 01.07.2020 wurden die Renten um 3,45 Prozent (West) erhöht.

Bezüglich der Besteuerung wenden Sie sich bitte an Ihr Finanzamt, einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Abschlägeam 29.06.2022 | 21:17
Hallo Maewa, die Rentenanpassung vom 01.07.2020 wirkt sich natürlich auch auf die Rentenhöhe für das Jahr 2021 aus. Zum Nachrechnen nehmen Sie die Beträge des Jahres 2020 Monate 1-6 brutto. Und die Beträge Monate 7-12 brutto. Die Differenz ist der Anpassungsbetrag des Jahres 2020. Für 2021 rechnen Sie erst die Beträge des Jahres 2020 aus Januar x 12 und dann die Beträge der Rente für 2021 (=Rente ab 1.7.20) x 12. Die Differenz ist der Anpassungsbetrag für das Jahr 2021. Wenn das dann immer noch nicht 'passt', fragen Sie bitte bei Ihrer DRV nach, was DIE denn gerechnet haben. Wie sich das steuerlich auswirkt, erklärt Ihnen ein Steuerberater oder ähnliche Fachleute. Einen schönen Rechenabend :-) und alles Gute!
Rentenschmiedam 30.06.2022 | 13:09
Zitat von Abschläge anzeigenausblenden
Sehr geehrte Damen und Herren, bei der Erstellung meiner Einkommensteuer habe ich die von der Rentenversicherung bestätigten Daten der Jahre 2020 und 2021 verglichen. Dabei stellte ich fest: Bestätigte Bruttorente für 2021 höher als 2020 Bestätigter Anpassungsbetrag für 2021 höher als für 2020. Bedeutet, dass ich für 2021 mehr versteuern muss, obwohl es 2021 keine Rentenerhöhung gab. Welche Erklärung gibt es? Danke für eine von Laien verständliche Erklärung. Freundliche Grüße
Hallo Maewa, die Rentenanpassung vom 01.07.2020 wirkt sich natürlich auch auf die Rentenhöhe für das Jahr 2021 aus. Zum Nachrechnen nehmen Sie die Beträge des Jahres 2020 Monate 1-6 brutto. Und die Beträge Monate 7-12 brutto. Die Differenz ist der Anpassungsbetrag des Jahres 2020. Für 2021 rechnen Sie erst die Beträge des Jahres 2020 aus Januar x 12 und dann die Beträge der Rente für 2021 (=Rente ab 1.7.20) x 12. Die Differenz ist der Anpassungsbetrag für das Jahr 2021. Wenn das dann immer noch nicht 'passt', fragen Sie bitte bei Ihrer DRV nach, was DIE denn gerechnet haben. Wie sich das steuerlich auswirkt, erklärt Ihnen ein Steuerberater oder ähnliche Fachleute. Einen schönen Rechenabend :-) und alles Gute!
Sorry, aber der Anpassungsbetrag ist der Unterschied zwischen der Rente des zu versteuernden Jahres und dem Startbetrag. Der Startbetrag ist die Rente im Kalenderjahr nach dem Rentenbeginn. Bsp. Rentenbeginn in 2005, dann wird der Startbetrag aus dem Durchschnitt des Jahres 2006 gebildet und die Differenz zwischen 2006 und 2021 ist dann der Anpassungsbetrag. Beste Grüße
Abschlägeam 30.06.2022 | 13:38
Zitat von Rentenschmied anzeigenausblenden
Rentenschmied schrieb

Sehr geehrte Damen und Herren,

bei der Erstellung meiner Einkommensteuer habe ich die von der Rentenversicherung bestätigten Daten der Jahre 2020 und 2021 verglichen. Dabei stellte ich fest:

Bestätigte Bruttorente für 2021 höher als 2020

Bestätigter Anpassungsbetrag für 2021 höher als für 2020.

Bedeutet, dass ich für 2021 mehr versteuern muss, obwohl es 2021 keine Rentenerhöhung gab.

Welche Erklärung gibt es?

Danke für eine von Laien verständliche Erklärung.

Freundliche Grüße

[/quote]

Hallo Maewa,

die Rentenanpassung vom 01.07.2020 wirkt sich natürlich auch auf die Rentenhöhe für das Jahr 2021 aus.

Zum Nachrechnen nehmen Sie die Beträge des Jahres 2020 Monate 1-6 brutto. Und die Beträge Monate 7-12 brutto.

Die Differenz ist der Anpassungsbetrag des Jahres 2020.

Für 2021 rechnen Sie erst die Beträge des Jahres 2020 aus Januar x 12 und dann die Beträge der Rente für 2021 (=Rente ab 1.7.20) x 12.

Die Differenz ist der Anpassungsbetrag für das Jahr 2021.

Wenn das dann immer noch nicht 'passt', fragen Sie bitte bei Ihrer DRV nach, was DIE denn gerechnet haben.

Wie sich das steuerlich auswirkt, erklärt Ihnen ein Steuerberater oder ähnliche Fachleute.

Einen schönen Rechenabend :-) und alles Gute!

[/quote]

Sorry, aber der Anpassungsbetrag ist der Unterschied zwischen der Rente des zu versteuernden Jahres und dem Startbetrag. Der Startbetrag ist die Rente im Kalenderjahr nach dem Rentenbeginn.

Bsp. Rentenbeginn in 2005, dann wird der Startbetrag aus dem Durchschnitt des Jahres 2006 gebildet und die Differenz zwischen 2006 und 2021 ist dann der Anpassungsbetrag.

Beste Grüße

Grundsätzlich haben Sie natürlich Recht! Wenn man aber nur ausrechnen möchte, warum die Rente in 2021, in der es keine Rentenanpassung gab, dennoch höher ist als die Rente des Jahres 2020, in der die Rente erhöht wurde, dann kann man dies wie von mir beschrieben ermitteln. Genau genommen habe ich also vergessen als abschließenden Berechnungsschritt zu schreiben: und dann vergleichen Sie den für 2020+2021 ermittelten Betrag mit dem Anpassungsbetrag aus der Rentenbezugsmitteilung des Jahres 2019 (da sind dann auch die Anpassungen der Vorjahre mit drin und man muss also nicht bis 2006 zurückblättern...) Danke also für Ihren Hinweis! Nun sollte 'Maewa' es auch als Laie verstanden haben :-)
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