Hallo Maewa,
zum 01.07.2020 wurden die Renten um 3,45 Prozent (West) erhöht.
Bezüglich der Besteuerung wenden Sie sich bitte an Ihr Finanzamt, einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein.
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Hallo Maewa,
zum 01.07.2020 wurden die Renten um 3,45 Prozent (West) erhöht.
Bezüglich der Besteuerung wenden Sie sich bitte an Ihr Finanzamt, einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein.
Sorry, aber der Anpassungsbetrag ist der Unterschied zwischen der Rente des zu versteuernden Jahres und dem Startbetrag. Der Startbetrag ist die Rente im Kalenderjahr nach dem Rentenbeginn. Bsp. Rentenbeginn in 2005, dann wird der Startbetrag aus dem Durchschnitt des Jahres 2006 gebildet und die Differenz zwischen 2006 und 2021 ist dann der Anpassungsbetrag. Beste GrüßeSehr geehrte Damen und Herren, bei der Erstellung meiner Einkommensteuer habe ich die von der Rentenversicherung bestätigten Daten der Jahre 2020 und 2021 verglichen. Dabei stellte ich fest: Bestätigte Bruttorente für 2021 höher als 2020 Bestätigter Anpassungsbetrag für 2021 höher als für 2020. Bedeutet, dass ich für 2021 mehr versteuern muss, obwohl es 2021 keine Rentenerhöhung gab. Welche Erklärung gibt es? Danke für eine von Laien verständliche Erklärung. Freundliche GrüßeHallo Maewa, die Rentenanpassung vom 01.07.2020 wirkt sich natürlich auch auf die Rentenhöhe für das Jahr 2021 aus. Zum Nachrechnen nehmen Sie die Beträge des Jahres 2020 Monate 1-6 brutto. Und die Beträge Monate 7-12 brutto. Die Differenz ist der Anpassungsbetrag des Jahres 2020. Für 2021 rechnen Sie erst die Beträge des Jahres 2020 aus Januar x 12 und dann die Beträge der Rente für 2021 (=Rente ab 1.7.20) x 12. Die Differenz ist der Anpassungsbetrag für das Jahr 2021. Wenn das dann immer noch nicht 'passt', fragen Sie bitte bei Ihrer DRV nach, was DIE denn gerechnet haben. Wie sich das steuerlich auswirkt, erklärt Ihnen ein Steuerberater oder ähnliche Fachleute. Einen schönen Rechenabend :-) und alles Gute!
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