Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenGuten Morgen,
stimmt. Wenn eine Rente ab dem 01.07.2019 gezahlt wird, ist die Anpassung schon berücksichtigt.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Uschi,
der Experte hat richtig geantwortet. In dem Bescheid ist die
Rentenanpassung zum 01.07.2019 bereits enthalten.
Sie erkennen es daran, dass im der Rentenberechnung bereits der ab 01.07.2019 gültige aktuelle Rentenwert in Höhe von 33,05 EUR bzw. 31,89 EUR (Ost) angegeben ist.
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