Hallo Susa,
wenn Ihre teilweise EM-Rente bis zum 30.06.2015 befristet war, dürfte eigentlich nicht automatisch (ohne vorherige Entscheidung über eine Weitergewährung) eine Rentenanpassungsmitteilung für die Zeit ab 01.07.2015 erstellt werden. Von einer bereits erfolgten Weiterbewilligung würde ich aber nur aufgrund der Rentenanpassungsmitteilung auch nicht zwangsläufig ausgehen wollen. Insoweit ist der von Ihnen geschilderte Sachverhalt tatsächlich merkwürdig. Um Klarheit zu erlangen sollten Sie sich daher direkt mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen und den Sachverhalt mit der zuständigen Rentensachbearbeitung klären.
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