Guten Morgen!
Sollte mit Zuschlagsrente zB eine betriebliche Zusatzrente gemeint sein, könnte diese ein auf die Witwenrente anzurechnendes Einkommen darstellen, je nachdem welche Rechtsanwendung maßgebend ist.
Die Einkommensermittlung wird im Rahmen der Rentenanpassung immer im Frühjahr duchgeführt, um die Witwenrente zum 01.07. mit den korrekten Angaben neu zu berechnen.
Bei konkreten Fragen zu Ihrer Witwenrente wenden Sie sich gerne an Ihren Rentenversicherungsträger oder an das gemeinsame Servicetelefon: 0800 1000 4800
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