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Experten-Antwort

Rentenanpassungbetrag

von D. Aulenberg22.12.2022 | 15:41
309 Ansichten
5 Antworten
Guten Tag. Ich habe zum 1.7. letzten Jahres (2021) meine volle seit 2004 bestehende und unbefristete EM-Rente in eine Altersrente für Schwerbehinderte Menschen umgewandelt. Also habe ich 2021 6 Monate noch die EM-Rente und die restlichen 6 Monate dann die SB Rente bekommen Die im Januar 2022 von mir angeforderte und erhaltene " Information über die Mitteilung an die Finanzverwaltung - Inhalt Rentenbezugsmitteilung für das Jahr 2021 " habe ich 2 x bekommen und sagt folgendes aus : 1 x für die EM-Rente mit einem Rentenpassungebetrag in Höhe von 2233,92€ ( Anlage R Zeile 5 ) und 1 x für die SB Rente mit einem Rentenanpassungebtrag in Höhe von 0 € ( Anlage R Zeile 5 ) - da es zum 1.7.21 ja keine Rentenerhöhung gab ! Frage : Wie ist jetzt der Rentenanpassungebtrag für 2022 ?? die 2233,92€ aus der EM Rente " übernehme " ich quasi dauerhaft als Rentenanpassungbetrag ?? Dazu kommt dann der Rentenanpassungebetrag aus der SB Rente die ja zum 1.7.22 erhöht wurde. In meinem Fall wären das dann ca. 500€ " Erhöhung " Gesamter neuer Rentenanpassungbetrag für 2022 wäre dann also 2733,92€ oder liege ich da völlig falsch bei meiner Berechnung ? Danke.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 22.12.2022 | 15:55

Hallo D. Aulenberg,

diese Frage sollten Sie am besten direkt mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger abklären.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Rentenschmiedam 23.12.2022 | 07:24
Der Anpassungsbetrag ist der Unterschiedsbetrag zwischen der Durchschnittsrente im Kalenderjahr nach dem Rentenbeginn und dem aktuellen Jahr. Er hat also nur indirekt mit der jährlichen Rentenanpassung zu tun. Bsp.: Rentenbeginn 01.10.2019, das Startbetragsjahr ist dann 2020: Januar bis Juni = 500 EUR, Juli bis Dezember 520 EUR ergibt insge- samt 6.120 EUR : 12 = 510 EUR Startbetrag. Ergibt der Durchschnitt für 2021 nun wegen der fehlenden Rentenanpassung 520 EUR pro Monat ergibt sich ein Anpassungsbetrag von monatlich 10 EUR für das Kalenderjahr 2021 welcher dann in der Bescheinigung für`s Finanzamt auftaucht. Mit besten Grüssen P.S. Das erste Jahr für das ein Startbetrag gebildet werden musste war 2005, für die Jahre davor war keine Meldung des RV-Trägers an die ZfA vorgesehen.
D. Aulenbergam 23.12.2022 | 12:56
Danke sehr das hilft mir schon mal weiter. . Bei mir wäre es dann also bei SB Rentenbeginn 07/2021 so : Jan bis Juni 2022 = 9559,14€ Juli bis Dez 2022 = 10070,76€ Gesamt 19629,90€ durch 12 = 1635,28€ Startbetrag 2023 mal gerechnet ohne Erhöhung zum 1.7.23 (steht ja noch nichts genau fest ) der Rente wären es dann 12 x 1678,46€ = 20141,52€ durch 12 = 1678,46€ Anpassungebetrag in der Bescheinigung für 2023 wäre dann 43,18€ x 12 = 518,16€ Korrekt ? Das heisst für dieses Jahr 2022 sollte die Bescheinigung der DRV für das Finanzamt 0€ Rentenanpassungebetrag ausweisen ?
Rentenschmiedam 02.01.2023 | 16:13
Hallo, ich denke Ihre Rechnung ist zutreffend. Der Anpassungsbetrag entsteht erst im Kalenderjahr nach dem Startbetragsjahr, also hier in 2023. Denken Sie daran, dass Steuerbescheinigungen bei der Rentenversicherung einmal aktiv angefordert werden müssen, dann aber in den Folgejahren automatisch, d.h. in der Regel bis April des Folgejahres, erstellt werden. Mit besten Grüßen
Steuerexperte am 02.01.2023 | 16:35
Oder man macht die Steuererklärung über Elster und lässt die gesendeten Bescheinigungen automatisch einfüllen.
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